Falsches Rezept vom Arzt - wer trägst kosten für das bereits gekaufte Medikament

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.) Die KK interessiert dies nicht im Geringsten. Die Ärztekammer ebenso nicht. Das ist gut so.2.) Die Apotheke darf ein einmal herausgegebenes Medikament nicht zurück nehmen. Auch das ist richtig, weil vom Gesetzgeber bestimmt. 3.) Es bleibt das Gespräch mit dem Arzt, der das falsche Med. rezeptiert hat.Hat der noch etwas Schamgefühl ob seines Fehlers, wird er die Kosten übernehmen.

Die Antworten gefallen mir alle nicht. Ein Arzt, der leichtfertig ein falsches Medikament verschreibt handelt meiner Meinung nach kriminell. Wozu ist das Zeug denn verschreibungspflichtig? Eben weil es gefährlich ist, irgend ein zufälig ausgewähltes Medikament einzunehmen! Aber wir sind in unserem super-gleichgültigen Gesundheitssystem soweit, dass ein (krimineller) Arzt sogar seinen Fehler zugeben kann, darüber lachen darf und dem Patienten droht, wenn ihm was nicht passt, soll er halt der Arzt wechseln. Sind wir bei einem Hinterhof-Autohändler oder in einer angeblich seriösen Arztpraxis? Wie weit ist ein Berufsstand gesunken, wenn man die Gesundheit oder gar das Leben des Patienten, der Hilfe sucht, einfach aufs Spiel setzt und ohne Bedenken unsinnige Rezepte rausgibt ("dumm gelaufen")? Mir ging es genau so. Ich bin nicht nur auf einem lebensgefärhrlichen Herzmittel sitzengeblieben, mir hat er auch noch die Kosten für ein "Wiederholungsrezept" (für das dann richtige Medikament) in Rechnung gestellt. Dreist? Nein, Arzt.

Ist doch wohl ganz einfach:derjenige,der den Fehler gemacht hat,bereinigt ihn auch wieder.Der Arzt nimmt das falsch verordnete Medikament zurück,zahlt den Anteil und gibt ein neues Rezept mit den richtigen Tabletten.Wo ist die Schwierigkeit?Es gehört sich einfach so, für seine Fehler geradezustehen und nicht anderen dafür Schaden zuzufügen.

Sandra1985 
Fragesteller
 09.05.2011, 14:02

Arzt hat das nicht gemacht, ich hätte mir wahlweise einen neuen Arzt suchen können. Hab die Kosten selbst tragen müssen.

MELDUNG BEI KRANKENKASSE UND ÄRZTEKAMMER machen, sollte es nicht geklärt werden, würde ich mit RECHTSANWALT und Strafanzeige drohen !! UND FERTIG !!!

wallenstein  26.10.2010, 07:33

Klasse, solche HauRuck-Antworten aus der Hüfte heraus. Was bitteschön hat die Krankenkasse damit zu tun ??? Das sind Verwaltungsbürokraten, die in der Regel von NIX Ahnung haben !!!

Der Fehler liegt beim Arzt, das gab die Praxis ja auch zu !Wenn die Packung nicht angebrochen ist, sollte die APOTHEKE das Medikament zurücknehmen-STORNO !/UMTAUSCH und den "BESCHEID VOM ARZT" akzeptieren, der DIR EIN NEUES REZEPT SCHREIBEN MÜSSTE---KRANKENKASSE SOLLTE INFORMIERT WERDEN !!