Einmal ACC Akut Long verschreibungspflichtig und das andere mal nur Apothekenpflichtig?

7 Antworten

Ist es wirklich genau das gleiche Produkt? Ob es exakt die gleiche Zusammensetzung hat, kannst du dem Aufdruck bzw. der Packungsbeilage entnehmen. Es muss ja irgend einen Grund dafür geben, dass es so ist. Ansonsten fände ich das schon sehr merkwürdig.

Vielleicht kann man dir auch in der Apotheke Auskunft geben.

Die Apothekerin meint das es dasselbe Medikament ist.

@Elvis19781978

Und wie konnte sie es dir erklären, dass es einmal verschreibungspflichtig ist und einmal nicht?

@putzfee1

sie sagte es sei typisch deutsch (also auch keine wirklich erklärung als ich danach gefragt habe :-) )

@Elvis19781978

Na ja, die Erklärungsversuche von Maxxismo und priesterlein klingen für mich ganz plausibel.

Liest sich alles gleich pro Tablette.

Wie es mal jemand in einem Forum schrieb:

ich hab mir das mal von einem Apotheker so erklären lassen: Inhaltlich sind die beiden Produkte identisch. ACC "akut" ist nicht Rezeptpflichtig und frei verkäuflich, weil es ja für eine Akute Phase ist, deshalb steht auch "akut" drauf. - ACC 600 (wo nicht akut draufsteht) ist nicht unbedingt für die ganz akute Phase... Hört sich vollkommen dämlich an, aber das ist, soweit ich weiss, der Grund ... verstehe das wer will...

ACC akkut soll man eben nur kurz einnehmen und dann, wenn es zu einer ärztlichen Begleitung der Schleimprobleme kommt, geht es zum anderen per Rezept.

Vielleicht liegt der Unterschied allein darin, dass es Unterschiede in der Anwendungslänge und dem Text dazu auf dem Beipackzettel gibt.

Ob ein Medikament rezeptpflichtig oder "nur" apothekenpflichtig ist liegt allein in der Entscheidung des Herstellers im Zusammenhang mit der Zulassung. Dies gilt nicht nur für Acetylcystein sondern z.B. auf für Ibuprofen in der Dosierung 400 mg. Von dem einen Hersteller rezeptpflichtig, vom anderen apothekenpflichtig. Welche Gründe jetzt im Einzelnen dahinterstehen, wirtschaftliche? haftungsrechtliche? Jedenfalls entscheidet der Hersteller auch, für welche Indikation er eine Zulassung beantragt.

Ein großes Problem war dies z.B. bei einem Medikament gegen die feuchte Maculadegeneration, einer Augenerkrankung, die zur Blindheit führen kann. Avastin, ein Medikament, entwickelt zur Darmkrebsbehandlung, konnte erfolgreich die Makuladegeneration aufhalten, hatte für diese Indikation jedoch keine Zulassung. Das führte zum sog. Off-Label-Use, ein möglicher juristischer Fallstrick. Ein anderer Hersteller entwickelte ein vergleichbares Präparat (Lucentis) mit Zulassung genau für diese Makuladegeneration und verlangte den 40fachen (!!!) Preis. Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt.
Kurz gesagt: die pharmakologische Wirkung ist vergleichbar, letztlich ist es eine Preisfrage, für welches Präparat man sich entscheidet.

Wahrscheinlich ist die Zulassung einmal zur kurzen Akutbehandlung erfolgt, beim anderen Präparat für die Langzeitanwendung bei chronischen Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen.

Da sich aus einer Langzeitanwendung deutlich höhere Gefahren für den Patienten ergeben, wurde das ACC-long vermutlich rezeptpflichtig zugelassen.

Die pharmazeutische Formulierung scheint identisch zu sein. Da ich kein Pharmakologe bin, kann ich das nur eingeschränkt beurteilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Solche Fälle sind recht selten, aber kurz gesagt liegt es letztlich an der anderen Indikation, für das Präparat zugelassen ist -- oder aus Laiensicht letztlich dem anderen Beipackzettel.

  • ACC LONG ist zugelassen bei chronischer Bronchitis und Mukoviszidose und auch für langfristige Einnahme.
  • ACC AKUT ist zugelassen für Husten mit Schleimbildung und akuter Bronchitis mit Schleimbildung und nur für die kurzfristige Einnahme gedacht.