kürzung von grundsicherung bei krankenhausaufenthalt
Mein Sohn befindet sich stationär im Krankenhaus. Ich teilte dies dem zuständigen Leistungsträger ( Sozialamt ) mit, wodurch ihm nur, sehr schnell, in meiner Gegenwart noch , ein neuer Bescheid erstellt wurde. Seinen Regelsatz erhält er nun nicht mehr, sondern es wurde auf eine "Taschengeldzahlung" minimiert. Ich frage mich, ob dies zutreffend sein kann oder ich mit einem Rechtsanwalt diesen Bescheid anfechte um die Ansprüche meines Sohnes durchzusetzen ? Mein Sohn lag einige Zeit im Koma und ist nun, zwecks Stärkung und Leistungsaufbau, aus dem hiesigen Krankenhaus in eine angeschlossene klinik überstellt worden.
5 Antworten
Vermute dein Sohn bekommt Leistungen nach dem SGB XII - finde dazu leider nur folgenden Hinweis;
Regelsatzkürzung bei Sozialhilfeempfänger aufgrund von Krankenhausverpflegung ist rechtswidrig, wenn der Sozialhilfeträger keine individuellen Ermittlungen geführt hat , welche Aufwendungen tatsächlich durch den Krankenhausaufenthalt erspart worden sind (vgl. dazu BSG , Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 21/06 R )
Auf jeden Fall rate ich dir einen Fachanwalt Sozialrecht einzuschalten. Die Kürzung infolge Krankenhausaufenthalt ist bei Beziehern von Leistungen nach SGB II bereits als rechtswidrig anerkannt. was mit SGB XII ist?
Falls hier kein Hinweis kommen sollte, stelle doch bitte die Frage nochmals im Erwerbslosenforum TACHELES. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
danke Ilkayastrid, für den "Stern"
Wenn er in Vollverpflegung ist, ergibt sich ja in der Tat eine "Haushaltsersparnis" Trotzsdem gibt es dafür Ermessenspielraum. Aber bei nem Aufenthalt der sich über mehrere Monate hinzieht, wird diese Haushaltsersparnis berechnet.
Um was für ein Krankenhaus handelt es sich hier denn? Kann es sein, daß es eher eine auf Dauer angelegte "Stationäre Unterbringung" ist? Vor allem für die Psychisatrie trifft dies zu. Dann hat er in der Tat nur noch Anspruch auf ein Taschengeld in Höhe von 40(?),-€ monatlich. Die genauen Kriterien für den Unterschied zum "normalen" Krankenhausaufenthalt hab ich gerade nicht im Kopf. Bei Krankanhausaufenthalten bekommt der Hilfeempfänger weiterhin seinen normalen Regelsatz, muß aber das Krankenhaustagegeld aus eigener Tasche bezahlen.
Da du für seinen Unterhalt z.Zt. nicht aufkommen musst, wird der Regelsatz gekürzt. Du sparst ja Lebensmittel. Kommt natürlich darauf an, um wieviel gekürzt wird. Im Prinzip ist es rechtens.
Dann ist es ratsam, wenn du dich mit dieser Frage an einen Anwalt wendest.
Ich vermute, daß der Fall hier anders gelagert ist....