Arbeitssuchend melden, oder noch ein Semester eingeschrieben bleiben?

10 Antworten

"Ich möchte auf keinen Fall, daß das Arbeitsamt mein Konto filzt, möchte nicht in die Hartz IV-Mühle hineingeraten und will auch keine Gruseljobs annehmen müssen, während ich Bewerbungen schreibe"

Damit beantwortest du dir die Frage ja fast schon selbst. Als ehemaliger Student hat man ja leider keinen Anspruch auf das normale Arbeitslosengeld (es sei denn, du hast vor/während dem Studium noch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt)...

Wenn du dir ziemlich sicher bist, dass du in dem halben Jahr einen Job findest und das Geld für Studien- und Semestergebühren hast, würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, eingeschrieben zu bleiben. Du kannst dich natürlich auch arbeitssuchend melden und keinen Antrag auf Hartz 4 stellen, dann kannst du jobben, so viel du möchtest, glaube ich.

Die Frage ist mehr als berechtigt und es ist unzweifelhaft, dass jeder Bürger zwischen 15 und 65 Jahren einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (sog. Hartz IV) hat. Dies ist gerade für viele Studenten gut, weil sie nach dem Studium nicht völlig mittellos und möglicherweise ohne Krankenversicherung dastehen, weil das Geld dafür fehlt. Im konkreten Fall möchte der Fragesteller nicht in die Hartz IV-Mühle geraten. Was befürchten Sie bei einer Durchsicht ihres Kontos? Ihren Verdienst müssten Sie ohnehin angeben. ALternativ dazu könnten Sie auch Wohngeld beantragen um die finanzielle Lage zu verbessern.

desputin 
Fragesteller
 02.03.2011, 09:43

"Was befürchten Sie bei einer Durchsicht ihres Kontos?"

Na ja, wenn die irgendwo noch ein Sparbuch finden, kürzen sie bestimmt die Leistungen. Das fänd ich nicht so gut. Außerdem will meine Freundin, die mit mir zusammenwohnt bestimmt auch nicht, daß ihr Konto "gesichtet" wird.

Dichterseele  27.03.2011, 01:15
@desputin

Also Klartext: Bei Hartz-IV darf man pro Lebensjahr 150,-€ auf dem Sparkonto haben und das Konto deiner Freundin geht die garnichts an.

Im übrigen zwingt Dich ja keiner Alg.II zu beantragen, wenn Du Dich arbeitsuchend meldest... Du kannst beim Arbeitsamt (nicht bei der ARGE) nach einem Arbeitsplatz fragen und jobben gehen, bis Du was Geeignetes findest.

Andrerseits frage ich mich, ob Du nicht immatrikuliert bleiben musst, bis das Studium offiziell beendet ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du wegen eines Monats ein halbes Jahr Studiengebühren zahlen musst. Sprich mal mit der zuständigen Stelle an der Uni!

Hallo,

nach der letzten Prüfung wird man in der Arbeitnehmertätigkeit komplett sozialversicherungspflichtig (nicht nur Rentenversicherung wie bisher). Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und -nehmer etwa je zur Hälfte.

Wenn man die Beschäftigung aufgibt, zahlt man als Nicht-Student ca. 145 Euro monatlichen Beitrag.

Gruß

RHW

Arbeitssuchend kann man sich nur melden, wenn man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Anspruch auf ALG1 besteht, wird kein Konto gefilzt. Bei Antrag auf Alg2 aber schon.

Noch wer der nach dem Studium keine Arbeit findet. Anstelle sich ne Lehre zu suchen musste man ja Studieren. Hättest ne Lehre gemacht hättest jetzt nen Job und wärest nicht Arbeitssuchend !. Würdest jetzt schon deine Knete selber verdienen ,anstelle auf der Watebank vom A-Amt zu hocken !.

Erdbeerbowle  02.03.2011, 09:05

Ist da jemand neidisch?

zatre  02.03.2011, 09:07
@Erdbeerbowle

echt mal ey, super kommentar!! wobei die fragenstellerin ja wohl arbeiten geht...und das neben dem studium.

jiggles  02.03.2011, 09:11

Eine Ausbildung ist ja auch die Garantie auf nen Arbeitsplatz, ne?! Mein Freund hat eine Ausbildung gemacht, sogar mit 2,0 im Abschluss und wurde weder von seinem Ausbildungsbetrieb länger als 6 Monate übernommen noch hat er in den anschließenden zwei Jahren trotz über 100 Bewerbungen einen Arbeitsplatz in seinem Berufszweig gefunden. Jetzt macht er sein Abi nach und geht studieren...