Kann ein Sohn den Arzt um Auskunft über Krankheit / Diagnose des Vaters beten?

15 Antworten

Hallo,

am besten wäre es zusammen mit dem Vater zum Arzt zu gehen, damit man etwaige Fragen klären kann. Vielleicht kann der Arzt sie ja zusammen aufklären und ihr Vater traut sich in ihrer Gegenwart mehr Fragen zu stellen. Telefonsiche Auskunft darf eigentlich nicht erteilt werden, da man ja nicht nachprüfen kann, ob der am Telefon wirklich der ist, der er vorgibt zu sein.

Wenn man eine generelle Auskunftsvollmacht erhalten will gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn ihr Vater das dem behandelnden Arzt sagt und sie dabei sind und dem Arzt bekannt sind (auch auf Station möglich) ist es sehr wahrscheinlich, das man ihnen zu den meisten Dingen direkt Auskunft gibt. Ansonsten muss man sich (ist aber vom zustand ihres Vaters abhängig, hört sich hier eher so an, als würde er einfach die lateinischen Begriffe nicht richtig verstehen) um eine Betreuung kümmern, falls der Patient nicht mehr alleine entscheidungsfähig ist. Das ist aber ein großer Schritt und tritt in der Regel er bei geistiger Verwirrung; Demenz o.ä. ein.

Ich kann ihnen anbieten die medizinschen Begriffe so zu "übersetzen", einfach an mich persönlich schreiben, wenn Bedarf besteht. Ansosnten gibt es zur Übersetzung von Arztbriefen auch eine Ag an der TU Dresden.

VG

murasaki

das einfachste ist wenn du mit deinem vater zusammen die arzt besuche machst. und ja du kannst dir eine vollmacht geben lassen dann kannst du das auch telefonishc machen. musst du aber soweit ich weiss bei der krankenkasse einreichen sowas dauert. also am besten mit deinem vater zusammen nochmal zum arzt.

was hat die KK damit zu tun ??

@jamesbu

wenn der vater nicht alles versteht bzw verstanden hat sollte der sohn solche sachen in zukunft übernehmen also sich auch mit der krankenkasse in verbindung setzen . wer weiss was im krankenhaus alles gemahct werden muss und wie der vater versichert ist.

Als Familienmitglied hast du die Möglichkeit, Auskunft zu erhalten. Ob das per Telefon geht, weiß ich nicht.

es gibt die schweigepflicht. das dürfen die nciht einfach sagen auch nciht einem familienmitglied. manche menschen haben kein gutes verhältnis zur familie deswegen geht das nciht so einfach.

@MissStress

Na als Familienmitglied hat man doch eher ne Chance als als Außenstehender, denn denen sagt man gar nichts. Das einfachste wäre wohl wenn der Vater den Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Kind entbindet.

Hallo!

Am besten du probierst es einfach, bei meiner Oma wurde meine Mutter damals auch Auskunft gegeben.

Genaugenommen hast Du keinen Anspruch auf Auskunft. Aber sie werden es Dir wohl sagen. Insbesondere wenn Du oder Deine Frau ihn später betreuen soll.