Krankenversicherung Gehalt mitteilen bei Dualstudium?
Hallo :)!
Ich studiere seit Anfang April dual und bin leider noch nicht dazu gekommen, meine Krankenversicherung über die damit einhergehende Änderung im Versicherungsverhältnis zu informieren. Zumindest nicht "formal" - ich war durchaus ein paar Tage vor Studienantritt in der mir nächstgelegenen Filiale und habe die Situation erklärt, da ich auch eine Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation brauchte.
Frage ist jetzt Folgende: Wenn ich den Online-Vorgang auf der Seite meiner Kasse aufrufe, um die Änderung des Verhältnisses in allen Punkten mitzuteilen, ist mein bezogenes Gehalt als Angabe optional.
Das verwirrt mich doch sehr stark, denn schließlich hängt vom Gehalt die Höhe des Beitrags ab. Dass es sich um eine Arbeit handelt, die parallel zu einem Studium ausgeführt wird, konnte ich eingeben und habe ich eingegeben. Auch, dass keine 450 Euro-Beschäftigung vorliegt. Es bleibt optional. Rechnen die mit irgendwelchen Standard-Durchschnittstabellen?
Und, ganz wichtig: Woher weiß ich dann, ob mein Beitrag im Vergleich steigt oder sinkt, wenn ich das Feld einfach freilasse?
Wichtig zu erwähnen ist noch, dass ich bereits 35 Jahre alt bin und daher nicht mehr studentisch versichert werden kann.
Danke schon mal für Eure Antworten :)!
4 Antworten
Wenn du ein duales Studium absolvierst, dann arbeitest du weniger als 20 Stunden/ Woche und bist versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten, dieser Beitrag ist fix. Dein Gelhat ist dann irrelevant.
Hier kannst du schauen, was du zu zahlen hast: https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassenbeitraege/studenten?msclkid=ba91d796c14911ec98ad60d790499d44
Dein AG bzw. das Lohnbüro erstellt doch für dich die Lohnabrechnung und bestimmt somit deine Abzüge vom Lohn!?
Weshalb dann die Frage hier???
Als Student könntest du in die KVdST. Die duale Ausbildung ist aber als betriebliche Ausbildung, versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber rechnet die Sozialbeiträge entsprechend deiner Vergütung über deine Krankenkasse ab.
Du hast aber die Möglichkeit Dich mit der Beihilfe Privat zu versichern. Bis Ende des Monats kannst Du noch rückwirkend umstellen, sonst hast Du eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Ob das mit 35 Jahren Sinn macht hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Wende Dich mal dahin: https://info-beihilfe.de/das-referendariat/gkv-oder-pkv-fuer-referendare/ Die helfen weiter.