kompletten Krankenkassenbeitrag bei einem halben Monat?

3 Antworten

die Beiträge zur Krankenkasse sind immer im Folgemonat fällig.

d.h. der Juli wird im August abgebucht, der August im September.

da du zum 1.9. angefangen hast du arbeiten, wäre im September also noch der Beiträge für August fällig. auf deine Frage hin, ist die Kasse also im Recht.

aber noch eine Frage von mir. bist du weiterhin Student? wenn ja, dann ist der Studentenbeitrag auch weiterhin fällig, trotz der Beschäftigung. denn Studenten sind bei einer Beschäftigung idR versicherungsfrei. heißt, es werden keine Beiträge zur Krankenversicherung vom Lohn abgeführt. für den Versicherungsschutz ist der Beitrag weiter selbst zu zahlen.

Du schuldest noch den Beitrag für August. Das ist der Betrag, der jetzt abgebucht wurde. Den nächsten Beitrag überweist dann dein Arbeitgeber bis zum 10.10.

Verstehe ich jetzt nicht. Nach deinen Angaben müsstest du am 10.08. Denn Beitrag für August (als Student) bezahlt haben und zahlst nun am 10.09. Denn Beitrag für September ( als Teilzeikraft). Da liegt doch keine Doppelzahlung vor