AOK Beiträge 778,80 pro Monat?

13 Antworten

Das ist die einkommensunabhängige Einstufung (Höchsteinstufung) entsprechen der Beitragsbemessungsgrenze. Das ist völlig korrekt, wenn du kein Einkommen angibst.

Eine geringere Einstufung (entsprechend deinem Einkommen - bei Existenzgründern geschätzt) erhältst du nur auf Antrag. Das entsprechende Formular hat man dir garantiert zugeschickt - vielleicht auch schon mehrmals. Wenn du dich nicht ganz schnell meldest, bleibt es dabei.

Also morgen gleich hin zu Krankenkasse, Einkommen angeben und um Korrektur der Einstufung bitten.

Wie können dir einfach so eine Zahl in Raum schmeißen?

Weil es so in § 240 SGB V steht.

Freiwillig versicherte, die ihr Einkommen nicht nachweisen verdienen so viel wie die Beitragsbemessungsgrenze und die lag letztes Jahr bei 4.350,- € pro Monat.

Widerspruch, Einkommen darlegen und Neueinstufung anstreben.

Erkläre denen was du verdienst - dann müssen Sie nicht raten. Als "Selbständige/r" solltest du in der Lage sein, vorher herauszufinden wie Versicherungen berechnet werden und was man tun muss.

Dazu helfen dir Kurse bei IHK und Volkshochschule.

Du solltest vor dem Termin wissen was Sache ist. Es gibt gefühlte tausend Webseiten zu dem Thema

DU BIST Selbständige/r

Ein selbstständiger hat keinen Einkommensbescheid.

Das was du bei der Kasse einreichen musst ist der aktuelle Steuerbescheid, bzw, wenn du erst als Selbstständiger los gelegt hast deine erste Einschätzung des Jahres - Einkommens.

Die Kassenbeiträge werden nach dem mtl. Durchschnitt deines Jahreseinkommen berechnet. (Beispiel: Jahreseinkommen 20.0000€: 12 Monate = 1.666,67€ mtl. Danach wird dein Beitrag berechnet.)

Du musst nicht jeden Monat einen Beleg deines Einkommens einreichen.

Und folgst du nicht der Mitwirkepflicht, und weist dein tatsächlichen Einkommen niht nach, so ist die Kasse per Gesetz verpflichtet dir die Höchstbeiträge zu berechnen.

Also selbst schuld an dem was gerade bei dir abläuft.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html

Das ist die Berechnungsgrundlage, wenn das Einkommen nicht bekannt ist. Das wid korrigiert, solbald du dein tatsächliches Einkommen nachweist. Es ist quasi ein Schuß vor den Bug, damit die Versicherten in die Gänge kommen und ihr Einkommen melden.