Leistungsruhen vermeiden?

3 Antworten

Wenn er einen Anspruch hat soll er nicht jedes mal einen neuen Antrag stellen sondern rechtsmittel gegen einen bereits abgelehnten Antrag einlegen.

Heißt: Widerspruch und wenn dieser ebenfalls abgelehnt wird muss vor dem Sozialgericht geklagt werden. Unterstützung gibt es auf: https://hartz4widerspruch.de Wenn es schnell gehen muss kann man ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht anstoßen so das dieser im Eilverefahren entscheidet. Falls ein Rechtsmittel erfolg hat muss das Jobcenter rückwirkend ab dem 1. des Monats wo der Antrag gestellt wurde zahlen + Zinsen ab dem 6. Monat.

Und achja: Solange die Rentenversicherung die Person nicht für voll Erwerbsgemindert hält ist IMMER (immer immer immer !!!) Das Jobcenter zuständig und nicht das Sozialamt. Irgendwelche "zweifel" an der Erwerbsfähigkeit oder irgendein Gutachten von der Arge sind völlig irrelevant. Und solange das Sozialamt oder die Rentenversicherung nicht zahlt muss das Jobcenter zahlen so einfach ist das.

Was die KK angeht: Er muss sich mit der KK in verbindung setzen sonst zocken sie einen gleich den höchstbetrag von knapp 800€ im Monat aus der Tasche und das völlig legal.

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Also bei Ablehnung wehren, wehren, wehren ... er zahlt gerade ca. 200 Euro/Monat. Aber auch das hat er nicht mehr ... und da er chronisch krank ist, ist die KK extrem wichtig ...

@Regina3
Also bei Ablehnung wehren, wehren, wehren ...

Wenn ihm die Leistungen zustehen logisch. Weil das Jobcenter muss immer rückwirkend zahlen + Zinsen ab 6 Monaten + Alle Gerichts & Anwaltskosten & außergerichtliche kosten (Faherkosten zum Anwalt, Kopierkosten, Porto etc., einfach mal den Anwalt fragen). Also es gilt immer alle Belege schön aufbewahren.

und da er chronisch krank ist, ist die KK extrem wichtig ...

Da hier Versicherungspflicht besteht darf die KK ihn nicht rausnehmen sprich er würde immer versichert bleiben. Allerdings häufen sich die Schulden immer weiter an und er würde nur noch einen eingeschränkten schutz genießen was heißt das Vorsorgeleistungen nicht mehr bezahlt werden. Ansonsten kann er normal zum Arzt gehen.

Was die abgelehnten Anträge angeht: Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist kann er nach § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag stellen. Es gilt die 1 Jahres Frist sprich dieses Jahr + 1 Jahr davor. Würde er heute einen Stellen könnte dieser Überprüfungsantrag Verwaltungsakte bis zum 01.01.2020 erfassen. Wäre also das klügste die älteste Ablehnung vom letzten Sommer anzugreifen. Das Problem: Das Jobcenter hat 6 Monate Zeit für den Überprüfungsantrag. Falls dieser abgelehnt wird kann man Widerspruch einlegen -> wieder 3 Monate zeit fürs JC. Falls auch das abgelehnt wird kann man klagen -> dauert. Ein Eilantrag wird wohl nicht gehen da es zu lange her war. Außerdem braucht er die ganzen Unterlagen von der Zeit. Wenn alles bereits im Müll ist dann ist es echt blöd. hartz4widerspruch.de unterstützt einen aber auch bei Überprüfungsanträgen.

Theoretisch müsste es aber möglich sein die letzte jüngste Ablehnung per Eilverfahren (wegen Notlage) anzufechten und die älteste Ablehnung vom letzten Sommer ganz gemächlich anzugehen (Wie oben erklärt). Bei Erfolg auch wenns erst nach 4 Jahren ist müsste das Jobcenter alles rückwirkend vom Sommer 2020 nachzahlen (Überbezahlte Leistungen müssten natürlich wieder zurückgegeben werden). Müsste so eig. gehen aber um sicher zu sein am besten einen Anwalt für Sozialrecht fragen oder zu einer Beratungsstelle gehen.

@TeamStoffcouch

Ganz vielen herzlichen Dank. Ein Anwalt ist hier sicher sinnvoll ...

@Regina3

Jap. https://hartz4widerspruch.de/ rechnet übrigens wie ein "normaler" lokaler Anwalt ebenfalls mit dem Beratungskostenhilfeschein und ggf. Prozesskostenhilfe ab.

Und lokal muss man zum Amtsgericht gehen und da bekommt man dann das Formular.

@TeamStoffcouch

Nochmals vielen Dank! Die Welt bräuchte viel mehr Menschen wie Dich!!!

@Regina3

Schön das ich helfen konnte. Genau deswegen bin ich ja hier um Leuten zu helfen.

@TeamStoffcouch

Danke sehr. Ja, es gibt hier ganz unterschiedliche Menschen mit ganz unterschiedlichem Wissen ... das macht es so wertvoll!

Ganz einfach: man sollte sich als Erstes mal am seine Krankenkasse wenden und mit dieser alles weitere klären. So vermeidet man, nach 3 Monaten Beitragsrückstand rausgeworfen zu werden. Eine Ratenzahlung geht immer.

Außerdem sollte man sich mal langsam um einen festen Job umschauen. Auf die Dauer ist die freiberufliche Tätigkeit dann wohl nicht das, wovon man leben kann.

Ratenzahlung ist eine gute Idee. Gebe es ihm weiter.

Er ist inzwischen über 40 - ist krank seit dem 19. Lebensjahr. Abi hat Jahre länger gedauert, Studium viele Jahre länger. Er hat nie was Festangestelltes bekommen. Immer nur Jobs auf Honorarbasis. Inzwischen ist er keine 3 h/Tag mehr arbeitsfähig. So jemand bekommt keinen festen Job mehr ...

@Regina3

Wenn man sich den Hintern nur in der Schule und in der Uni plattdrückt, sind solche Karieren zwangsläufig.

Vielleicht hätte na den Jung mit 15 in eine Handwerkerlehre schicken sollen.

Leider ermöglicht unsere Gesellschaft solch ein Durchschummeln von der Schulbank bis zur Frührente.

Nein, er tut mir nicht leid.

@HeinrichLuff

Der und körperliche Arbeit??? Die Sport-4 war nur, weil der Lehrer ihn auch in Mathe, Physik und Chemie kannte ... überall 1,0. Und mit 19 wäre er auch krank geworden als Handwerker. Für Krankheit kann man nichts. Und wer so schlimm erkrankt - schon in jungen Jahren und vorraussichtlich lebenslang - dem sollte man keine Vorwürfe machen ... oder den Eltern ... mir tut er leid.

@HeinrichLuff

Was machst Du beruflich?

@Regina3

Nach 47 Jahren arbeiten im Tiefbau, als LKW-Fahrer, Beamter im Mittleren Dienst, Lehrer und nach 27 Jahren Direktorstellvertreter einer Zwergschule mit 125 Lehrern, und nochmal ran mit 69 nun endlich Pensionär, der sich jeden Tag noch 2 Stunden beschäftigt im Rahmen meiner Möglichkeiten.

@HeinrichLuff

Top! Soooo viel gemacht. Das ist stark!!! Warst Du mal längere Zeit krank?

@Regina3

Krebs OP 2009 mit 62 und deshalb 2010 mit 63 in den Vorruhestand.

@HeinrichLuff

Tut mir sehr leid zu hören. Seither Ruhe vom Krebs?

@Regina3

Weigere mich bis heute, meinen Körper durch Chemo und Bestrahlung zu zerstören zu lassen. Die OP und deren Folgen haben hat mir gereicht.

Meine 1. Frau bekam beides und so so schwer und lange gelitten.

Bei meinen Eltern war dies eher knapp mit 1 1/2 Jahren und bei meinem Ältesten ebenfalls. Dem wollten sie noch am Tag vor seinem Tode Chemo etc. verpassen.

MONEY MONEY MONEY (ABBA) - Mamma Mia + Lyrics - YouTube

@HeinrichLuff

Wie fühlst Du Dich jetzt? Wie geht es Dir subjektiv?

@Regina3

Meine hohem Werte entstanden durch eine völlig unnötige Bestrahlung 2003.

Ich sehe immer noch den arroganten CA, der meinte, das haben wir alles im Griff.

Wut und die Frage, warum ich mich dann 2009 überhaupt operieren ließ.

Du musst diese Schwierigkeit vor allem deiner Krankenkasse mitteilen. Machst du das nicht, wird ja automatisch der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte berechnet.

Mit welcher Begründung wurde denn AlG 2 abgelehnt? Hast du einen schriftlichen Bescheid bekommen? Dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

Er zahlt seit er da versichert ist (Ende des Studiums) nur den geringsten Betrag (z.Zt. ca. 200 Euro/Monat) ... durchschnittlicher Gewinn pro Monat so zwischen 300 und 400 Euro ... seit Corona unter 50 Euro. Nun ist eben das Angesparte aufgebraucht ... da er chronisch krank ist, kann er nicht mehr arbeiten (nur noch unter 3 h) ... ALG II wurde abgelehnt, weil sich das Amt nicht zuständig fühlt - weder das, wo er (noch) gemeldet ist, noch das, wo er langfristig ganz hinziehen möchte - wenn denn die Finanzierung für da geklärt ist ...

@Regina3

Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, ist das JobCenter tatsächlich nicht mehr zuständig. Er muss zum originären Sozialamt und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen

@DerHans

Hoffentlich kann er noch 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen, sonst ist er nicht berechtigt für EM-Rente

@DerHans

Kann er da direkt zum Sozialamt oder muss das Jobcenter ihn da hin schicken?

@DerHans

Kann er nicht; hatte nur Arbeit auf Honorarbasis bisher ...

@Regina3

Eigentor

Da bleibt ihm nichts anderes als die Grundsicherung vom Sozialamt.

@DerHans

Eigentor? Also direkt da hin? Oder erst JC?

@Regina3

Eigentor insofern, dass er sich dann niemals hätte auf eine selbständige Tätigkeit einlassen durfte, wenn er nicht in der Lage wäre, sich selbst entsprechend abzusichern.