Kann man sich arbeitslos melden auch wenn man „nur“ einen 450€ Job hat?

3 Antworten

Arbeitslos meldet man sich dann, wenn man seine versicherungspflichtige Beschäftigung verliert und vorher dann Arbeit suchend, dein 450 € Job ist keine versicherungspflichtige Beschäftigung wo dann vom Bruttoeinkommen Beiträge auch in die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.

Solange du also in der Woche unter 15 Stunden bleibst, giltst du im SGB - lll ( ALG - 1 ) als arbeitslos und würdest dann auch ALG - 1 bekommen, wenn du dir einen Anspruch erworben hättest und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen würdest.

Dann würden auch Beiträge für die KK - und RV - gezahlt.

Ohne ALG - 1 Anspruch bliebe dann max.ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter, im Regelfall muss man dann als Arbeit suchend gemeldet sein und der Vermittlung zur Verfügung stehen, dies wäre aber nur eine Voraussetzung für das ALG - 2, bedürftig müsste man unter anderem auch sein, was beim ALG - 1 nicht relevant wäre.

Arbeitslos melden kannst du dich.

als arbeitslos gilt man, wenn man weniger als (ich meine) 16 Stunden Pro Woche arbeitet.

ob es auch Arbeitslosengeld 1 gibt kommt darauf an ob du davor lange genug Sozialversicherung und pflichtig beschäftigt warst

Da in der Regel bei einem 450 €- Job keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden bekommt man kein ALG I und daher werden auch keine Kosten für Krankenversicherung übernommen.

Wenn überhaupt, dann vielleicht über das Jobcenter bzw. Hartz IV.