Kann mein Vater mich zur Zahnspange zwingen?

11 Antworten

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Ja kann ee, er ist dein Erziehungsb.

Ja, er entscheidet für dich. Lass dir die Zahnspange doch einfach einsetzen und freue dich hinterher über optimale Zähne...

hmm, ich weiß natl nicht wie Deine Zähne aussehen und bin auch kein Zahnarzt, aber mMn gibt es medizinisch einen Unterschied zwischen 'nötig' und 'sinnvoll'!

Jetzt mag es Dir unnötig und wie eine Plage vorkommen demnächst eine Klammer tragen zu müssen, aber wenn Du es hinter Dir hast, wirst Du froh sein, es gemacht zu haben! Im umgekehrten Fall, wenn Du es nicht machst, wirst Du Dich iwann ärgern und der Versuch es nachzuholen wird noch schwerer, teurer und weniger effektiv sein!

Mach es jetzt, wo es am besten geht und ziemlich normal ist!

Taschengeld ist freiwillig, er kann es jederzeit ob mit oder ohne Gründe einstellen.

Wenn du später die Korrektur lieber selbst von deinem Geld bezahlen möchtest, dann lass es bleiben. Da spart dein Vater doppelt, Taschengeld und ggf. Zuzahlungen.

Ab 14 Jahre darfst du dich bei entsprechender Reife an den Entscheidungen beteiligen, von daher hast mit 13 jetzt schlechte Karten, siehe https://www.patientenanwalt.com/download/Expertenletter/Patient/Lautgedacht_Februar2002.pdf „Der einsichts- und urteilungsfähige Minderjährige muss gemäß § 146 c ABGB der medizinischen Behandlung grundsätzlich selbst zustimmen. Im Zweifel wird die nötige Einsichts- und Urteilungsfähigkeit ab dem 14. Lebensjahr von Gesetzes wegen vermutet (§ 146 c Abs.1 ABGB). Davor wird jeweils abhängig vom Einzelfall vom behandelnden Arzt zu beurteilen sein, ob die nötige Einsichtsfähigkeit vorliegt.
Ist der Arzt der Meinung, dass der mündige Minderjährige (ab dem 14. LJ.) auf Grund seiner fehlenden Einsichtsfähigkeit die Zustimmung zu einer notwendigen Behandlung nicht erteilen kann, kann er bzw. die Person, die ganz oder teilweise mit der Obsorge betraut ist, das Gericht gemäß § 154 b ABGB anrufen. Der Arzt hat den Umstand der fehlenden Einsichtsfähigkeit zu dokumentieren und zu beweisen. In offensichtlichen Fällen der fehlenden Einsichtsfähigkeit (z.B. schwere geistige Behinderung) muss das Gericht nicht damit befasst werden, sondern der behandelnde Arzt kann von sich aus feststellen, dass die nötige Einsichtsfähigkeit nicht vorliegt.“

Er kann so verfahren, wie er es gerade tut. Wenn dir dein Taschengeld egal ist und du dich in ein paar Jahren über schiefe Zähne "freuen" willst, dann lass es eben bleiben.

Wenn du als Erwachsene auf den Trichter kommst, deine Zähne gerade machen zu lassen, wird es dich aber vermutlich mehr kosten, als nur dein Taschengeld...

Und natürlich ist eine Zahnspange fast nie unbedingt nötig - schließlich sind schiefe Zähne nicht lebensgefährlich, sondern höchstens unschön.