Zähne nach Zahnspange wieder verschoben?

3 Antworten

Du kannst selbstverständlich nochmal mit einer kieferorthopädischen Behandlung anfangen. Bezahlen musst du das aber selbst. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für eine Behandlung. Die Zähne standen damals gerade, und hättest du die lose Spange regelmässig getragen oder einen festen Retainer einsetzen lassen, würden sie auch heute noch gerade sein.

Wenn die Zähne noch nicht stark verschoben sind, kann man auch jetzt noch einen Lingualretainer (Kleberetainer) einsetzen. Davon werden die Zähne nicht gerade, aber wenigstens werden sie auch nicht schiefer.

ich habe die Zahnspange immer regelmäßig getragen! die Behandlung war abgeschlossen... Von einem retainer hab ich noch nie was gehört

@FragerinAntwort

Mit einem Retainer (so nennt man alle Geräte, die dazu dienen, die Zähne nach Abschluss der Behandlung an ihrer neuen Stelle festzuhalten) kann sich nichts verschieben.
Die Zähne können sich ein Leben lang verschieben, entsprechend muss man diese Geräte auch so lang wie möglich tragen.

Wenn dann würde ich mich mit einer losen Zahnspange behandeln lassen. Die festen Zahnspangen sind schlecht und deine Zähne werden sich immer wieder verschieben weil mit einer festen Zahnspange die Zähne nach 2 Tagen perfekt stehen. Dadurch das das mit so einem hohen Druck verschoben wird lockern sich die Zähne und verschieben sich nach rausholen der Zahnspange wieder in die alte Position. Mit einer losen Zahnspange dauert die Behandlung zwar ein paar Jahre länger, jedoch musst du die Zahnspange nur Nachts tragen, keiner bemerkt sie und du hast dein Leben lang perfekt stehende Zähne & nicht nur 2 Jahre :)

Das wissen leider viele nicht, und Zahnärzte machen es nur auf Anfrage: Wenn du eine feste Zahnspange hattest, muss so eine kleine Metalspange von innen angelegt werden an die Zähne (die sieht man kaum von außen) damit die Zähne eben für immer in dieser Position bleiben und nicht wieder auf die ursprüngliche zurückgehen. Meines Wissens nach, zahlt die Krankenkasse nur bis zum 12. Lebensjahr, außer es handelt sich um etwas Ernsteres. Im Normalfall aber, wenn es sich um einen Eingriff handelt damit es ästhetischer aussieht, wird nicht gezahlt.