Kann ich meinen VacoPed umtauschen? Ich nutzte ihn jetzt etwa 4 Monate , doch das Vakuumkissen will nicht mehr so wirklich funktionieren . Umtausch?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Larissa!

Versuchen kannst du das vom Grundsätzlichen her zwar durchaus mal, aber du solltest alle mit dem Vacoped zusammenhängende Unterlagen, die du findest ins Sanitätshaus mitbringen.

Ich würde dennoch vorher mit der Krankenkasse telefonieren und abklären was zu tun ist, der Schuh wird ja soweit ich weiß auch nur leihweise vergeben und bleiben Eigentum von Kasse oder gar Herstellerfirma. Die Mutter meiner "Kindergartenfreundin" hat den aktuell auch, da bekam ich das am Rande mit.

Gute Besserung weiterhin :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Larissa1998a 
Fragesteller
 27.10.2018, 22:11

Danke für deinen besserungswunsch , ich bin männlich . Nahm den Namen da er der von meiner Schwester ist und meine Vorschläge alle besetzt waren :( ich bin in Deutschland ein Einzelfall und nehme den Schuh um halbwegsruhe zu haben und mit Krücken MINIMALST auftreten zu können auf Ferse . Danke Dir

rotesand  27.10.2018, 22:13
@Larissa1998a

Gerne :)

Kein Thema... ist doch okay ;) Kläre das Ganze am Montag mal mit deiner Krankenkasse ab, dann wird sich alles regeln lassen.

Larissa1998a 
Fragesteller
 27.10.2018, 22:15

Ach genau , ich hab das vakuumkissen erhalten . Es wurde Retour geschrieben da es Normalerweise länger halten hötte sollen (offiziell )

Nein, einfach umtauschen geht nicht. Du must das Kissen reklamieren, der Verkäufer kann dann entscheiden ob er die Ware repariert, Dir gleiwertigen Ersatz gibt oder das Kissen zurück nimmt.

Für Reparatur gilt: der Verkäufer kann mindestens 2 mal nachbessern, der Käufer kann nach der ersten Reparatur vor der jeweils nächsten Reparatur seinen Rücktritt erklären falls der jeweils nächste Reparaturversuch wieder erfolglos ist. Erklärt der Käufer seinen Rücktritt nicht, hat der Verkäufer das Recht so oft und solange nachzubessern bis der Käufer den Rücktritt erklärt falls die nächste Reparaturversuch wider erfolglos bleibt.

Beim Ersatz muß der Käufer nur identische Ware akzeptieren, er kann aber auch vergleichbare Produkte akzeptieren.

Beim Rücktritt hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreis. Eine Gutschrift oder ähnliches, muss er nicht akzeptieren. Der Verkäufer kann einen angemessenen Abschlag für die Zeit geltend machen indem der Käufer die Sache uneingeschränkt benutzen konnte. Als Zeit der uneingeschränkten Nutzung gilt der Eingang der Reklamationsanzeige beim Verkäufer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Larissa1998a 
Fragesteller
 26.10.2018, 09:48

Hey danke für die Antwort , der Schuhe wurde von der Krankenkasse übernommen. Ich benutze ihn als echten Schuh da ich in keinen anderen Schuh reinkomme . Ich habe ein SCHMERZsyndrom .

Versuch macht klug!