Orthopädische Einlagen, 15 Euro Zuzahlung statt 5 Euro - kann ich das Geld zurückbekommen?
Hey also der Orthopäde hatte mir Einlagen verschrieben, habe das Rezept beim Schuhgeschäft abgeben, die Frau sagte mir ich kann die Schuhe in einer Woche abholen und müsste eine Zuzahlung zwischen 5-7 Euro zahlen. Ich geh nächste Woche dahin und die Frau meint zu mir, aber sind sie ja bei der AOK X und nicht bei der AOK in diesem Bundesland, dann macht das eine Zuzahlung von 15, die Qualität ist auch besser, ergänzte die sie dann noch. Mir blieb nicht anderes übrig als die 15 Euro zuzahlen. Auf der Rechnung stand was mit Gesetzliche Zuzahlung 6 Euro + "Wirtschatfliche Zuzahlung 9 Euro".. Habe dann im Internet recherchiert was das ist und bin auf folgenden Eintrag gestoßen: Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit, eine sogenannte wirtschaftliche Zuzahlung zu nehmen. Diese wirtschaftliche Zuzahlung wird erhoben, wenn Sie eine hochwertigere Einlage angefertigt bekommen, als die sogenannte Kasseneinlage. Darüber müssen Sie allerdings vorher im Beratungsgespräch aufgeklärt werden.
Die wirtschaftliche Zuzahlung bei orthopädischen Einlagen zu leisten ist keine Pflicht! http://www.orthopaedie-magazin.de/orthopaedische-einlagen/was-kosten-orthopadische-einlagen.html
3 Antworten
seit Jahren sind die Einlagen Bundesweit mit Festbeträgen belegt.
Diese Aufzahlung müsste dir beim Abdruck erklärt werden, und du müsstest es schriftlich bestätig haben.
Die Aufzahlung sind nicht 5,00 €, sondern 10 % von der Summe die von der Kasse bezahlt wird. Aber nicht mehr wie 10,00 € pro Hilfsmittel.
Bei z.B. 2 Paar zwei mal 10,00 €
Normale Einlagen ungefähr (mit Zusätzen z.B. Fersensporn) 7,80 €
Diese wirtschaftliche Zuzahlung hätte Dir der Schumacher im Vorfeld bekannt machen müssen, da er ja an dem Rezept die zuständige Krankenkasse ersehen konnte. Auch wenn er dies nicht wußte, muß er Dich ja fragen ob die eine qualitativ bessere Einlage wünschst oder die Krankenkasseeinlage. Leider hast Du schon die € 15,00 bezahlt. Mein Rat: Sprich nochmal mit dem Schuster und mach ihm klar, das Du sein Verhalten bei der Krankenkasse melden wirst, da er Dir etwas angefertigt hat, was weder verschrieben noch von Dir explizit gewünscht wurde. Sollte er sich stur stellen, damit dann zur Krankenkasse. Werden sich wahrscheinlich nichts davon annehmen aber den Schuster würde ich melden. LG
Hallo,
wenn man schon bezahlt hat, stehen die Chancen schlecht!
Ggf. bei der Handwerkskammer nachfragen.
Oft gibt es auch hier gute Tipps:
.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Gruß
RHW