Kann ich in einen Quartal zu 2 HNO Ärzten gehen?

3 Antworten

Du hast freie Arztwahl und auch das Recht, Dir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Allerdings (wie von den anderen schon geschrieben), musst Du eine ÜW vorlegen oder 10 EURO Praxisgebühr erneut zahlen. Du solltest jedoch darauf achten, wenn bestimmte Untersuchungen nötig sind, die bereits vor Kurzem gemacht worden, diese Untersuchungsergebnisse Deinem neuen behandelnden Arzt vorzulegen (z.B. Röntgen- oder MRT-Bilder). Sonst könnte die Krankenkasse Probleme machen.

Ja, zehn Euro , entweder beim HNO, oder beim Hausarzt für eeine Überweisung .

du brauchst eine überweisung ansonsten musst du 10 euro zahlen,es geht aber

assimueller  13.03.2011, 20:02

die Antwort ist "stahlhart" und richtig. Erklär das dem Hausarzt und bitte um eine neue Überweisung