Ist Rizol bzw. die Rizol-Therapie tatsächlich verboten?

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Siehe zB unter:

http://www.medizin-online.de/public/abdata/2003/20030408/PXABI980X080403XMA3638_.html

Ich weiss, die Sache wird kontrovers diskutiert, aber auch die "Fans" der Rizol-Therapie konnten bislang weder Unbedenklichkeit noch Wirksamkeit wirklich nachweisen.

mfg

Ich habe wirklich sehr gute Erfahrungen mit Pararizol gemacht!! Und kann es nur weiter empfehlen!! Bei mir war ein sehr großes Problem, ich hatte 2 ganz risiege Dornwarzen auf dem rechten Fuss und 3-4 Jahre versucht die weg zu kriegen, alles war erfolglos!!! Ich war bei vielen Hautärzten, und probiert alles mögliche um die weg zu kriegen und leider mir wurde nichts geholfen! Dann habe ich zufällig in einem Forum über Pararizol gelesen und nach Empfehlung auf der http://www.gesund-im-net.de/georgOz.htm eine Parasitenkur bestellt (34€ glaube ich hab ich bezahlt für diese Kur, insgesamt waren es 4 Sachen: Ölekomposit Spezial (PARARIZOL), Effektive Mikroorganismen, Zeolith und L-Cystein.) Ich hab diese Kur 1,5 Wochen gemacht, nachher waren alle Dornwarzen bei mir komplett weg verschwunden!!! Und ich musste nähmlich keine Operation machen um diese Dornwarzen zu entfernen!!! Ausserdem gibt es folgende Berichte über diese Operation: 1. Das Herausgraben in der Tiefe ist sehr schmerzhaft und ungenehm 2. Die Nachschmerzen sind extrem heftig 3. Es blutet viehisch, es kommt auch noch Tage danach zu Nachblutungen 4. Es gibt keine Garantie, dass die Warze komplett entfernt wird!

Zusammenfassung: Alle, die Dornwarzen haben, probiert bitte diese Kur mit PARARIZOL und ihr wird auf Operation einfach verzichten!!

P.S. PARARIZOL wurde verboten also aus "den üblichen" Gründen, außerdem ist es wohl zu billig und bedroht damit den Antipilzmittel- und Salbenmarkt)!!!

Die folgende Information aus der pharmazeutischen Zeitung dürfte die Frage legal oder nicht hinreichend beantworten. Leider ist die Information offenbar nicht zu allen Apotheken durchgedrungen. Die "faulen" sind offensichtlich nur besser informiert.

PZ Nr. 20/2005. AMK. 17. Mai 2005. Noch immer erhält die AMK Anfragen zur Verwendung von Ozon-behandelten fetten Ölen (Rizinusöl, Olivenöl), die unter der Bezeichnung „Rizol“ unter Zusatz verschiedener weiterer Bestandteile als „Rezepturgrundstoff“ angeboten und in Rezepturen verordnet werden. Wir hatten bereits in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 15 vom 8. April 2003, Seite 6, über das Problem informiert.

Apotheken können mit diesem „Rezepturgrundstoff“ keine Rezepturen anfertigen, denn nach Paragraf 11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt ist. Kann dies durch ein Prüfzertifikat im Sinne von Paragraf 11 Absatz 2 ApBetrO nachgewiesen werden, muss in der Apotheke mindestens die Identität festgestellt werden. Ein solches Prüfzertifikat ist bisher für Rizol nicht zu erhalten. Insofern bleibt nur eine vollständige Prüfung durch die beziehende Apotheke, die aber mangels einer aussagefähigen Prüfvorschrift nicht durchführbar ist.

Das Herstellen und Inverkehrbringen von Rizol als „Wirkstoff“ unterliegt nicht der Überwachung durch eine Behörde, da diese Tätigkeit bislang nicht durch eine Rechtsverordnung nach Paragraf 54 Arzneimittelgesetz (Betriebsverordnungen) geregelt ist. Das Inverkehrbringen des Rezepturgrundstoffs Rizol kann daher nicht untersagt werden. Apotheken dürfen aber keine Rezepturarzneimittel mit Rizol herstellen. Dies wäre ein Verstoß gegen Paragraf 55 Absatz 8 und Paragraf 8 Absatz 1 Nr. 1 AMG, wonach nur Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen

Frag doch mal im http://www.medizin-forum.de, die können Dir vielleicht besser helfen.

Wieso sollte das verboten sein - es handelt sich doch nur um ein Heilmittel aus ozonisierten Pflanzenölen. Es soll dem Blut Sauerstoff zufügen. Es ist nicht schädlich.