In Deutschland Gewerbe anmelden, im Ausland (EU) krankenversichert?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn Dein ERstwohnsitz in dem EU-Land ist, gilt das in der Regel als Dein Lebensmittelpunkt (zumal wenn Du Dich dort überwiegend aufhältst). Laut EU-Recht haben Selbstständige dort ihre Krankenversicherung, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Danach musst Du also Dich dort versichern, wo Du wohnen wirst.

In praktisch allen EU_Ländern außer Deutschland gibt es eine staatliche Grundversorgung, meist Steuerfinanziert. Da musst Du Dich erstmal schlau machen, wie es in dem jeweiligen Land ist. Dann musst Du diese Pflichtversicherung der deutschen Kasse nachweisen, sonst lassen die Dich nicht ohne weiteres raus.

Und wenn es sich um ein EU-Land handelt, wo diese Grundversorgung eher Mau ist was die Leistungen betrifft, sollstest Du Dich vielleicht noch mit dem Thema "Europäische private Krankenversicherung" beschäftigen, auch als EWR-Dienstleister in Deutschland bekannt. Das sind private Krankenversicherungen die in vielen der EU-Länder als Zusatzversicherung genommen werden, vorallem für eventuelle Krankenhausaufenthalten. Die gilt dann auch in Deutschland, wenn Du Dich zwischendrin hier aufhälst.

Viel Glück!

Wenn du in Deutschland einen Wohnsitz hast (und ein Gewerbe angemeldet) bist du auch verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten. Was du im Ausland machst, richtet sich nach den dortigen Gesetzen.