Verarscht AOK einen oder ist es in Deutschland Standart?

9 Antworten

Sei froh, denn demnach gehörst du nicht zu den Selbständigen, deren Einkommen unter 1039 € liegt und die bisher 400 € zahlen mussten, denn die sparen jetzt über 200 € monatlich.

Die Beiträge werden nach deinem persönlichen Einkommen bemessen, nicht nach deinen Wunschvorstellungen.

Es steht dir frei, in die PKV zu wechseln, dann musst du allerdings auch für deine kostenlos familienversicherten Angehörigen Beiträge zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
okieh56  15.01.2019, 00:54

Deine Angaben können allerdings nicht stimmen, denn die Pflegeversicherung wurde 0,5% angehoben, das kann niemals 50 € ausmachen. Du solltest dir den Bescheid noch einmal ansehen.

690 ist gar nicht so viel. Höchstsatz für Kranken- und Pflegeversicherung war vor drei Jahren noch bei ca 800€. Und das als Single. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du mit 690 den Höchstsatz zahlst. Und wenn das anhand deiner Steuerklärung rauskommt, dass du nachzahlen musst, dann wird das vermutlich stimmen. Falls nicht, dann verarschen die dich wirklich. Du könntest Widerspruch einlegen oder klagen.

buffalo23  14.01.2019, 23:35

Die 690 sind nur die Krankenversicherung+ca. 150 Euro PV

Hallo, ich bin selbstständig und zahle den Höchstbeitrag an AOK Freiwilligen Krankenversicherung 690€ Monatlich für meine Familie

Und warum beschwerst du dich?

Wie viele Personen sind für diesen Beitrag krankenversichert?

Alternativ, kannst du deine Einkünfte reduzieren und dann werden die KV-Beiträge auch etwas günstiger!

Ontario  15.01.2019, 06:24

Bin auch selbständig und bezahle 756.--€ an Beitrag in die gesetzliche KV.

Die 690.--€ können nicht der Höchstbetrag sein. Da ist für Krankenkasse noch Luft nach oben, wie bei mir.

Apolon  15.01.2019, 14:13
@Ontario

Sicher, aber du zahlst ja auch noch Pflegeversicherungsbeiträge, die er ja gar nicht genannt hat.

Bei der TK ist der Beitrag gesenkt worden. Die AOK ist eher was für dich wenn der Tag dir gehört

Regina3  14.01.2019, 23:31

Was meinst Du mit "wenn der Tag dir gehört"?

buffalo23  14.01.2019, 23:31
@Regina3

Hartz IV und der Tag gehört dir

Regina3  14.01.2019, 23:34
@buffalo23

aha - ist aber schön formuliert - ;-)

SevenOfNein  14.01.2019, 23:39
@buffalo23

Aha TK ist also etwas für die gehobene Mittelschicht wozu sich der Schreiber offensichtlich zählt. Und die AOK ist für die Hartz IV Bezieher. Sehr gut gelernt von Herrn Trump wie das Polemisieren funktioniert.

buffalo23  14.01.2019, 23:40
@SevenOfNein

Du polemisierst hier ich nicht. Es ist eine Tatsache dass in der TK der Zusatzbeitrag gesenkt wurde. Ebenso ist es ein Fakt dass in der AOK überdurchschnittlich viele kostenfrei familienversicherte oder sonstige Mitglieder sind, die ihre Beiträge nicht selber zahlen

SevenOfNein  14.01.2019, 23:45
@buffalo23

'ist eher was für dich wenn Dir der Tag gehört" ist die Frechheit die ich meinte.

Verarschen tut dich keiner nur glaube ich du bist was die Krankenkasse angeht mit Halbwissen unterwegs. Daher kläre ich dich auf (vgl. § 240 SGB V).

  1. Beitragsgrundlage für Selbständige ist immer die Beitragsbemessungsgrenze. Demnach erzielst du also 4.537,50 € im Monat an Gewinn.
  2. Wenn das nicht der Fall ist und du weniger verdienst, musst du dies mittels Steuerbescheid nachweisen.
  3. Weist du dies nach, so wird der Wert aus dem Steuerbescheid als Beitragsgrundlage genommen.
  4. Jedoch gibt es etwas, dass sich Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nennt.
Und hier gab es die Änderung.

Früher war es so, dass es 3 verschiedene Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen gab

  1. Für nichtselbständig Tätige freiwillig Versicherte --> 1/3 der Bezugsgröße
  2. Für hauptberuflich Selbständige --> 3/4 der Bezugrgröße
  3. Für hauptberuflich Selbständige Gründer oder in Fällen sozialer Härte --> 1/2 der Bezugsgröße.

Seit 2019 sind die Punkte 2 und 3 weggefallen und es gilt nun eine einheitliche Bemessungsgrundlage.

1/3 der Bezugsröße von 3.115,- € = 1.038,33 €.

Wenn du aber Höchstbeitrag zahlst, ergo >= 4.537,50 € verdienst, tangiert dich die Thematik gar nicht.

Und dass die Beiträge zur Pflegeversicherung gestiegen sind, tangiert alle. Selbst meine private PPV ist etwas teurer geworden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ontario  15.01.2019, 06:20

Dachte immer, dass der Bruttobetrag als Basis für die Bemessungsgrenze gilt und nicht der Gewinn.

Wenn du laut Einkommensteuerbescheid einen Umsatz von brutto xy machst, so wird dieser Betrag hergenommen, um die Beitragshöhe für die KV zu ermitteln.

Würde der Gewinn hergenommen, so würde das dazu führen, dass der Beitrag wesentlich niedriger wäre, den man an die KV zu zahlen hat.

Ein Arbeitnehmer muss von seinem Bruttoeinkommen ca. 15,5% als Beitrag für die KV bezahlen. Bei hauptberuflich Selbständigen dürfte das nicht anders sein.

Lasse mich da gerne aufklären, wo bei mir evtl. ein gedanklicher Fehler liegen könnte.

.

NamenSindSchwer  15.01.2019, 10:19
@Ontario

Der KV Beitrag richtet sich NICHT nach dem Umsatz, sondern nach den Einkünften gemäß Einkommensteuerbescheid. Denn das ist für den selbständigen schließlich sein "Brutto".

wurzlsepp668  15.01.2019, 11:04
@Ontario

in einem Einkommensteuerbescheid steht garantiert kein UMSATZ

DolphinPB  15.01.2019, 11:08
@Ontario

kevin1905 hat auch nichts Anderes gesagt. Er hat doch nirgens von Netto gesprochen, Grundlage ist der zu versteuernde Gewinn, also Brutto. Aber natürlich nicht der Umsatz !

kevin1905  15.01.2019, 14:04
@Ontario
Dachte immer, dass der Bruttobetrag als Basis für die Bemessungsgrenze gilt und nicht der Gewinn.

Du musst unterscheiden zwischen

  • versicherungspflichtig Beschäftigten und
  • freiwillig versicherten

Bei der ersten Gruppe ist beitragsrelevant gem. § 226 SGB V:

  • das Arbeitseinkommen
  • Der Zahlbetrag einer gesetzlichen oder betrieblichen Rente
  • diesen gleichgestellte Versorgungbezüge

Der Fragesteller ist aber wohl hauptberuflich selbständig, ergo nicht versicherungspflichtig beschäftigt, womit Grundlage nicht § 226 sondern § 240 SGB V wäre.

Und dort heißt es u.a., dass ALLE Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden.

Wenn du laut Einkommensteuerbescheid einen Umsatz von brutto xy machst, so wird dieser Betrag hergenommen, um die Beitragshöhe für die KV zu ermitteln.
  1. Umsatz ist keine Rechengröße der Sozialversicherung und
  2. Umsatz findet sich auch nirgendwo auf einem Einkommensteuerbescheid wieder.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn) = Umsatz - Betriebsausgaben.

Ein Arbeitnehmer muss von seinem Bruttoeinkommen ca. 15,5% als Beitrag für die KV bezahlen. Bei hauptberuflich Selbständigen dürfte das nicht anders sein.

Teilweise

  1. Zahlt der Selbständige nur 14% Beitrag, es sei denn er will einen Anspruch auf Krankengeld erhalten, dann wären es 14,6%. Beides natürlich zzgl. Zusatzbeitrag,
  2. Es gibt hier eine gewisse Diskrepanz, weil die Werbungskostenpauschale bei der Beitragszumessung nicht berücksichtigt wird für Arbeitnehmer. Dies wird aber dadurch ausgeglichen, dass ich wie ich oben schrieb, der Arbeitnehmer Nebeneinkünfte (selbst. Tätigkeit, Kapitalerträge, Mieten) nicht dem Beitrag unterwerfen muss. Der freiwillig Versicherte aber schon.

Grundsätzlich entspricht der Gewinn des Selbständigen aber dem Bruttoarbeitslohn ohne Werbungskosten eines abhängig Beschäftigten.