Krankenversicherung vom Umsatz oder vom Gewinn - freiwillig pflichtversichert

3 Antworten

Hallo,

der Beitrag für Selbstäbndige beträgt 14,9 (ohne Krankengeld) oder 15,5% (mit Krankengeld). Er wird von den Einkünften (Einnahmen abzüglich betrieblicher Kosten berechnet). Die Berechnung ist bei allen Krankenkassen gleich, nämlich analog zum Steuerrecht: § 15 SGB IV

Diese Regelung ist verbindlich für alle Krankenkassen:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherunggrundprinzipien/allegesetzlichenkrankenkassen/allegesetzlichen_krankenkassen.jsp

Ggf. auch über die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung informieren.

Bezüglich der Rentenversicherung ist ein Besuch einer Rentenberatungsstelle sehr sinnvoll:

gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherunggrundprinzipien/allegesetzlichenkrankenkassen/allegesetzlichen_krankenkassen.jsp

Gruß

RHW

Der Mindestbeitrag liegt bei 332 Euro monatlich.

Er wird auf 221 ermäßigt, wenn man Gründungzuschuss bezieht. Diese Ermäßigung gilt auch, wenn der Selbständige Einnahmen unter 1313 Euro hat und kein Vermögen hat. Auch Einnahmen und Vermögen des Partners werden dabei geprüft.

Die Grundlage für den Krankenkassenbeitrag ist der Einnahme-Überschuss. Jeder Arbeitnehmer zahlt seinen Beitrag von seinem BRUTTO-Lohn.

Auch die Rentenversicherung kannst du nicht einfach willkürlich wählen. Als Alleinuntenehmer bist du u.U. versicherungspflichtig und zahlst den Beitrag ebenfalls aus dem Einnahme-Überschuss.

Krankenversicherung wird immer vom brutto gerechnet und vom Gewinn, nicht vom Umsatz.

Hallo, widersprichst du dich nicht in deiner Antwort. Brutto ist doch Umsatz.

Unter Gewinn verstehe ich Netto, oder?

@habri

Bei Lohn- und Gehaltsempfängern vom Bruttolohn, bei Selbständigen vom Gewinn.

@ErsterSchnee

Arbeiter/Angestellter: Beitrag errechnet sich aus dem Bruttogehalt/-lohn bis zur maximalen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Selbstständige: Umsatz minus Kosten ergibt Bruttoertrag/"Gewinn" und davon errechnet sich der Beitrag. Wichtig: es gibt eine untere Mindestgrenze, d.h. Du zahlst mindestens 320+ EUR (die genaue Summe für 2013 muss ich nochmal nachschauen) auch wenn Du nur Bruttoerträge von zum Beispiel 1.500 EUR p.m. hast, weil ein Mindesteinkommen Brutto von 1.968,75 EUR festgesetzt wird. Und es gibt auch wieder, wie bei Angestellten, eine Obergrenze, d.h. wenn Dein Bruttoeinkommen bei 3.825,- EUR oder mehr liegt (Stand 2012) hast Du den höchsten GKV-Beitrag erreicht und dann wird es nicht mehr höher.

@Gettysburg

mindestens 320+ EUR

Falsch - ich zahle wegen geringer Einnahmen weniger als 300

@Gettysburg

vielen, vielen Dank. Dann ist es der Betrag, aus dem letztendlich auch die Steuern berechnet werden.

@habri

In den ersten 3 Jahren kannst du dich zum Mindestbeitrag versichern. Läufst dabei aber Gefahr, nachzahlen zu müssen. Nach Abschluss des Rechnungsjahres musst du deinen Steuerbescheid vorlegen.

Der Krankenkassenbeitrag richtet sich immer nach dem Gesamtumsatz und hat nichts mit dem Gewinn zu tun.

Stellst du eine Rechnung mit Mehrwertsteuer aus, so gilt der Endbetrag dieser Rechnung als Umsatz. Auch wenn du die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen musst, zahlst du für den vollen Rechnungsbetrag deinen KK Beitrag.