Gewerbeschein bei Hauptgewerbe angekreuzt was ist jetzt mit Familienversicherung kann Ich dennoch in der Familienversicherung bleiben?

siola55  18.01.2022, 21:19

Bist du denn Schüler, Student oder was bitte und wie alt bzw. jung bist du denn?

Oder evtl. schon verheiratet?

Edi84 
Fragesteller
 18.01.2022, 21:21

Ich bin Verheiratet und über meine Frau Familienversichert.

4 Antworten

Als hauptberuflich Selbstständige kannst du leider nicht kostenlos familienversichert sein - egal wie hoch oder niedrig dein Einkommen ist:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

Du solltest dein Gewerbe richtigstellen lassen als Gewerbe im Nebenerwerb bei deinem Gewerbeamt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Edi84 
Fragesteller
 18.01.2022, 21:15

Mhh wie sie sagen eigene erfahrung. Bitte siehe: AOK Website

Was soll Ich jetzt glauben?

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/hauptberuflich-selbststaendige/#:~:text=Wenn%20der%20Selbstst%C3%A4ndige%20mindestens%20einen,eine%20hauptberuflich%20selbstst%C3%A4ndige%20T%C3%A4tigkeit%20vorliegt.

Wann aber wird eine Tätigkeit nebenberuflich und wann wird sie hauptberuflich ausgeübt? Überprüft wird das mit der sogenannten Vermutungsregel.

Der Grundsatz lautet, dass eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann hauptberuflich ausgeübt wird, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt.

Bei Personen, die

  • Vollzeit als Arbeitnehmer arbeiten oder
  • die an mehr als 20 Wochenstunden beschäftigt sind und
  • deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 1.645 Euro (2021 und 2022) beträgt,

wird angenommen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit kein Raum bleibt.

siola55  18.01.2022, 21:28
@Edi84

Deine Eltern bzw. dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner erhalten doch 1 mal jährlich eine Überprüfung von der Krankennkasse - da hätte dies doch längst überprüft werden müssen ob haupt- oder nebenberuflich selbstständig!?

Edi84 
Fragesteller
 18.01.2022, 21:31
@siola55

Der Brief zur Überprüfung ist erst jetzt gekommen seit meiner selbsständigkeit deswegen auch meine gedanken zur nachzahlung

siola55  18.01.2022, 21:40
@Edi84

Dann mußt du dies mit der Krankenkasse des Ehepartners abklären...

siola55  19.01.2022, 06:19
@Edi84

Hallo Edi84,

dann hast du ja jetzt gute Argumente um gegen eine evtl. Nachzahlung vorzugehen...

Interpretiere nicht so viel Bedeutung in ein Kreuzchen, das nur zu statistischen Zwecken dient. Rein rechtlich hat es keine Bedeutung. Wichtig ist doch, dass du damit nicht mehr als 470 €/mtl. verdienst und dein zeitlicher Aufwand gering bleibt.

Es gäbe ja auch keine Pflicht zur Ummeldung, wenn sich an Haupt-/Nebenerwerb etwas ändert....

Bleibe Ich in der Familienversicherung der AOK weil mein Gewinn ca 200€ im Monat ist

Also, wenn Du bisher in der Familienversicherung warst (geht jetzt aus der Frage nicht eindeutig hervor) dann wäre es doch am Besten wenn Du weiterhin in der Familienversicherung bleiben würdest. Das geht aber m.W.n. nur über das Kleingewerbe bzw. man darf nicht mehr als 445€ im Monat verdienen. Was ja bei Dir der Fall wäre.

... oder muss Ich mich selbst freiwillig versichern in der gesetzlichen

Dürfte mit nur 200€ Gewinn im Monat schwierig werden, da sich schon allein der Mindestbeitrag für freiwillig GKV versicherte auf um die 200€ im Monat beläuft.

... einem Gewinn von 200 € und ca 5 Stunden die Woche Arbeit?

Das entspricht einem Stundenlohn von 10€ netto, auf den Monat gerechnet. Und die 200€ würden dann komplett für die KV drauf gehen.

Ich denke es würde mehr Sinn machen das Gewerbe als Nebengewerbe laufen zu lassen, da es ja mit einem relativ geringen Zeitaufwand verbunden ist, und einer hauptberuflichen Tätigkeit nachzugehen (Midijob/Teilzeit gehört auch dazu - von 451€ bis max 1.300 €) und somit über den Arbeitgeber KV versichert zu sein.

Aber generell würde ich Dir empfehlen Dich diesbezüglich mal mit deiner KV in Verbindung zu setzen.

Geochelone  18.01.2022, 23:14

Es gibt weder im Steuerrecht, im Gewerberecht noch Versicherungsrecht ein Kleingewerbe. Im Steuerrecht gibt es eine Kleinunternehmerregelung. Die hat aber eine Umsatz- und keine Verdienstgrenze....

Das gewerberechtliche Kreuz hat keine Rechtsfolgen, weil es nur zu statistischen Zwecken gilt.

Da musst du dich bei deiner Krankenkasse beraten lassen.

Edi84 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:54

Das problem: Ich bin seit letztem Jahr April Selbstständig und Ich hab es der Verischerung noch nicht gemeldet da meine einnahmen ja so gering sind. Jetzt kam ein Brief wie jedes Jahr zur Aktualisierung wegen Familienversicherung wenn wir nun angeben das Ich seit letztes Jahr selbstständig bin drohen mir dann Rückzahlungen bei einem Gewinn von ca 200€?

berndauskleve  18.01.2022, 20:59
@Edi84

Mit der Krankenversicherung kenne ich mich nicht so gut aus. Musst du warten hier auf einen Experten für Versicherungen.

BenniXYZ  18.01.2022, 21:35
@Edi84

Kann sein. Die KK will sowieso eure Einkommenssteuererklärung sehen. Bevor du keinen Bescheid vom Finanzamt hast, mußt du den voraussichtlichen Gewinn/Jahr angeben und die wöchentliche Arbeitszeit. Gewinn errechnet sich aus deinen Einnahmen abzüglich der Ausgaben.