Nachzahlung bei der Krankenkasse (Werkstudent)

2 Antworten

Hallo,

wenn die kostenlose Familienversicherung bei Studnten endet, wird man ab Folgetag automatisch beitragspflichtiges Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten (=KVdS).

Man hat dann 14 Tage Zeit sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Wenn man diese Frist versäumt, wird man bei drer bisherigen Familienversicherungskasse Mitglied. Die Krankenkasse kann man dann erst wieder nach 18 Monaten wechseln.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

Aber am besten mit der gewünschten Krankenkasse telefonisch in Verbindung setzen. dort hilft man bestimmt gerne.

Gruß

RHW

RHWWW  29.06.2012, 21:36

Die Meldungen des Arbeitgebers an die bisherige Krankenkasse dauern manchmal länger und werden bei der Krankenkasse meist nicht vorrangig bearbeitet.

LinnieBabii 
Fragesteller
 30.06.2012, 14:38
@RHWWW

Heißt dass, da die KK es eh nicht rechtzeitig bearbeitet, dass ich trotzdem sofort wechseln kann oder es nach dem Gesetz nicht geht?

Die andere Kasse könnte mir aber theoretisch dabei helfen trotzdem zu wechseln?

RHWWW  30.06.2012, 15:06
@LinnieBabii

Wenn die Einkommensgrenze seit dem 1.6. überschritten wird, hatte man bis zum 14.6. Zeit, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Wenn die Frist versäumt wurde, ist man mindestens 18 Monate an die bisherige Krankenkasse gebunden.

Die gewünschte Krankenkasse wird einem aber helfen, die 18 Monate nicht zu vergessen, und auf Möglichkeiten achten, vorzeitig zu wechseln (z.B. Zusatzbeitrag der bisherigen Krankenkasse).

wenn du dich seit juni selbst versichern musst, werden die dir das sicher noch mitteilen. ansonsten kann eine KV Ihre Aussenstände bei dir bis zu 30 Jahre eintreiben. und du zahlst an die kasse, bei der du in dem Monat versichert warst. Frag am besten mal in deiner Personalabeilung auf Arbeit nach, die müssten es ja wissen, wie die Werksstudenten abrechnen. Normalerweise läuft das in der Zeit ja auch über die.