Nachzahlung bei der Krankenkasse (Werkstudent)
Hallo,
ich bin in eine komische Situation geraten, und zwar, arbeite ich seit Juni für mehr als 400€ / Monat (Werkstudententätigkeit). Habe es allerdings aus mehreren Gründen versäumt rechtzeitig bei der AOK Bescheid zu sagen, wo ich bis jetzt familienversichert war. Ich möchte aber jetzt sofort zur TK wechseln und mich dort als Student versichern. Aber wie ich es aus dem Internet gelesen hab, wird man eine Nachzahlung für den Juni von mir verlangen. Meine Frage ist nun, zahle ich es der AOK oder der TK? Der AOK werde ich natürlich Bescheid geben, dass ich wechsel, obwohl die TK es sowieso für mich klären wird sobald ich den Antrag stelle. Sollte ich der AOK sagen, dass ich eig schon seit Juni aus der Familienversicherung rausgefallen bin? Habe denen inzwischen Bescheid gegeben, dass ich mehr als 400€ verdienen werde, aber die wissen halt nicht, dass es schon ab Juni war. Eig müssten die ja auch vom Arbeitgeber Bescheid bekommen haben oder? Zumindest hat man mir bei der Arbeit immer gesagt, dass die sich bei mir melden müssen (ich weiß aber, dass man sich selbst melden sollte, was ich auch gemacht hab, nur zu spät xD).
Für mich ist das alles neu und kompliziert, also würde ich mich freuen, wenn einige mir weiterhelfen können :)
2 Antworten
Hallo,
wenn die kostenlose Familienversicherung bei Studnten endet, wird man ab Folgetag automatisch beitragspflichtiges Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten (=KVdS).
Man hat dann 14 Tage Zeit sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Wenn man diese Frist versäumt, wird man bei drer bisherigen Familienversicherungskasse Mitglied. Die Krankenkasse kann man dann erst wieder nach 18 Monaten wechseln.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
Aber am besten mit der gewünschten Krankenkasse telefonisch in Verbindung setzen. dort hilft man bestimmt gerne.
Gruß
RHW
Heißt dass, da die KK es eh nicht rechtzeitig bearbeitet, dass ich trotzdem sofort wechseln kann oder es nach dem Gesetz nicht geht?
Die andere Kasse könnte mir aber theoretisch dabei helfen trotzdem zu wechseln?
Wenn die Einkommensgrenze seit dem 1.6. überschritten wird, hatte man bis zum 14.6. Zeit, sich eine andere Krankenkasse zu suchen. Wenn die Frist versäumt wurde, ist man mindestens 18 Monate an die bisherige Krankenkasse gebunden.
Die gewünschte Krankenkasse wird einem aber helfen, die 18 Monate nicht zu vergessen, und auf Möglichkeiten achten, vorzeitig zu wechseln (z.B. Zusatzbeitrag der bisherigen Krankenkasse).
wenn du dich seit juni selbst versichern musst, werden die dir das sicher noch mitteilen. ansonsten kann eine KV Ihre Aussenstände bei dir bis zu 30 Jahre eintreiben. und du zahlst an die kasse, bei der du in dem Monat versichert warst. Frag am besten mal in deiner Personalabeilung auf Arbeit nach, die müssten es ja wissen, wie die Werksstudenten abrechnen. Normalerweise läuft das in der Zeit ja auch über die.
Die Meldungen des Arbeitgebers an die bisherige Krankenkasse dauern manchmal länger und werden bei der Krankenkasse meist nicht vorrangig bearbeitet.