AOK - Rückwirkende Studentenversicherung mit Nachzahlung
Hallo,
ich habe folgendes Problem mit der AOK und hoffe, dass sich jemand damit auskennt.
Ich war seit 2010 durchgehend Schüler oder Student und habe nebenher einen Nebenjob gehabt (12-15 Stunden pro Woche, Gleitzonenbeschäftigung, Entgeld über dem monatlichen Freibetrag) Dies war der AOK bekannt und ich war alle diese Jahre familienversichert. Nun habe ich dort einen bei einem Termin alle meine Studiennachweise und Lohnabrechnungen seit Ende 2011 abgeben müssen und die AOK hat nun beschlossen, mich rückwirkend seit Oktober 2011 für die gesamte Zeit als Student zu versichern, was mit einer Nachzahlung von mehreren Tausend Euro verbunden wäre, die ich nicht habe.
In dieser Zeit bekam ich mehrmals den Familienfragebogen für meinen Vater zugeschickt und dieser wurde ausgefüllt und and die AOK weitergereicht.
Die Frage ist nun, ob sich diese Zahlungen irgendwie umgehen lassen. Ich verstehe, dass ich mich gesetzlich als Student versichern lassen muss, aber ist es nicht die Pflicht der Kasse, mich rechtzeitig davon zu informieren, wenn die Familienversicherung nicht mehr möglich ist? Lässt sich da irgendwas machen?
2 Antworten
Hallo,
In dieser Zeit bekam ich mehrmals den Familienfragebogen für meinen Vater zugeschickt und dieser wurde ausgefüllt und and die AOK weitergereicht.
Wann war das jeweils in der Zeit seit 2010 genau?
Welches Einkommen wurde in den Fragebögen jeweils angegeben?
Wurde unterschrieben, dass bei Änderungen sofort die Krankenkasse informiert wird?
Falls die Antworten nicht bekannt sind, am besten zunächst möglichst schnell Kopien der Fragebögen besorgen.
Gruß
RHW
Die Frage ist nun, ob sich diese Zahlungen irgendwie umgehen lassen.
Nope.
Allerdings könnte 2010 bereits verhährt sein, wenn es keinen bestandskräftigen Beitragsbescheid gab. Wenn du Einnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze angegeben hast, warum wurdest du nicht gleich damals als Student eingestuft?
KVdS setzt allerdings auch eine Imma-Bescheinigung der Hochschule voraus, ansonsten muss der Arbeitgeber bei nicht geringfügigen Verdiensten als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer anmelden.
aber ist es nicht die Pflicht der Kasse, mich rechtzeitig davon zu informieren, wenn die Familienversicherung nicht mehr möglich ist?
Nein. Das SGB V ist kein Geheimdokument. Ein Blick in § 10 hätte dir deine Frage beantwortet. Dort stehen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung.
Lässt sich da irgendwas machen?
Ratenzahlung.