Bin ich krankenversichert als arbeitslos/ausbildungssuchend?

4 Antworten

Aber wie kann das sein?

§ 188 Abs. 4 SGB V.

Obligatorische Anschlussversicherung.

Wenn kein vorranginger Versicherungsschutz besteht (Pflichtversicherung in der GKV aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Leistungsbezug nach SGB II oder III oder Familienversicherung) dann wirst du automatisch freiwilliges Mitglied der letzten Kasse und damit Beitragsschuldner. Du hast nicht das Recht keine Krankenversicherung zu haben!

Als freiwilliges Mitglied erzielst du in 2015 ein monatliches Einkommen von 4.125,- € (§ 240 SGB V). Hierauf ist der Beitrag zu erheben, wenn du deinen Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff SGB I) nicht nachkommst und niedrigeres Einkommen nachweist.

Oder gilt doch meine Annahme, dass ich als Ausbildungssuchende noch in der Familienversicherung bin?

Familienversicherung besteht

  • bis zum 18. Geburtstag.
  • Wenn kein Einkommen über 1/7 der Bezugsgröße erzielt wird sogar bis 23
  • und als Schüler/Student auch bis 25.
  • Danach kann über die Eltern kein Anspruch auf FamV mehr abgeleitet werden, nur noch über einen evtl. Ehegatten (§ 10 Abs. 1 und 2 SGB V).

Alles klar?

Auch wenn du zu Hause wohnst,bist du nicht automatisch als ausbildungsuchend gemeldet,vor allen dingen nicht,da du dein Studium abgebrochen hast.

Im Moment hast du keinerlei Anspruch auf irgendetwas,deine Eltern müssen für dich aufkommen.

Die Familienversicherung greift nur bis zum 23sten Lebensjahr,und für deine Arztbesuche wirst du aufkommen müssen...

Hattest du keine studentische Krankenversicherung?

...und Kindergeld gibt es für über 18jährige nur,wenn sie sich in Ausbildung oder im Studium befinden.Das dürfte sich beim Studienabbruch erledigt haben.

@verreisterNutzer

Kindergeld habe ich bis jetzt bekommen. Das gibt es auch für u25 auf Ausbildungssuche bzw. ohen Erstausbildung und nicht in voller Arbeit befindend.

Ich war im Studium familienversichert. Meine Mutter kann in dem Sinne nicht für mich aufkommen, sie lebt selbst vom Mindesten. Bingo... mir hat man gesagt sie und ich sollen uns nicht melden, weil das mehr Probleme als Vorteile gibt und jetzt stehe ich hier und krieg einen dafür drauf, dass ich kein Geld vom Staat bezogen habe, sondenr versucht mich selbst für ein paar Monate durchzuschlagen... :/

@verreisterNutzer

@biggie55

Die stimmt nicht so ganz. 

Bei meiner Krankenkasse ist es bis theoretisch 26 Jahren möglich familienversichert zu sein

@Maryslittlelamb

Du hast geschrieben >Von da an galt ich meines Wissens ausbildungssuchend<,das geht nicht automatisch,das musst du schon selbst melden...und wenn du das nicht gemacht hast,sind deine Ansprüche erloschen.

@verreisterNutzer

"Darüber hinaus kann eine Familienversicherung
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen, wenn sich Ihr Kind in
Schul- oder Berufsausbildung, die nicht versicherungspflichtig ist,
befindet "

So Zitat der Krankenkasse :/    Da ich ja studiert habe, war ich also versichert.

@BuddahVonB

Nein.Wenn man in Ausbildung ist,bis 25,bei jeder Kasse.Ohne Ausbildung bis 23.

Die Familienversicherung wird nur in bestimmten Fällen verlängert,z.b. wegen eines freiwilligen sozialen Jahres...

@Maryslittlelamb

Ja,deshalb warst du bis August,wo du abgebochen hast,versichert...Aber nicht länger.

Normalerweise meldet dich das Arbeitsamt bei einer Krankenversicherung an weil es ja in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt 

Na, meine Krankenversicherung scheint davon nichts zu wissen :/ Bzw. erst jetzt habe ich erfahren das ich angeblich die letzten Monate nicht versichert war.

@Maryslittlelamb

Das ist in der Tat jetzt eine blöde Situation. Normalerweise gibt es auch eine Überganszeit wo man noch bei der "alten" Kasse versichert ist. 

Dies hatte ich in der Zeit nach Ende der Arbeitslosengeldzahlung und Beginn der Erwerbsminderungsrente. Ca. 3 Monate .

Meine Krankenkasse, die TKK, hat dies so gemacht, weil es laut denen keine Zeit ohne Versicherungsschutz geben darf.

@BuddahVonB

Na ja, ich versuche morgen dann mal was zu erreichen. Vielen Dank für deine Antwort.

Ach so, hab noch was vergessen.

Eine Krankenkasse, kann sogar hingehen und rückwirkend die Versicherungsbeiträge für die "nicht versicherte Zeit" nachfordern.

Selbst dann wenn es Jahre sind und keine Kosten für die Krankenkasse entstanden sind.

Klingt blöd, aber ist leider so weil die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist .

@BuddahVonB

Mit anderen Worten ich kriege eine dicke Rechnung. :/

@Maryslittlelamb

Mit anderen Worten ich kriege eine dicke Rechnung. :/

Ohne Zinsen und Säumniszuschäge von August bis Januar etwa 4.360,- €, wenn du dein Einkommen oder besser gesagt den Mangel daran darlegst.

Im günstigsten Fall wärst du mit knapp 1.000,- € dabei.

@Maryslittlelamb

Kommt auf die Krankenkassen an. Es wird aber in der Regel der Mindestbeitrag berechnet. Der schwankt dann zwischen 130,00 und 160,00 Euro je Monat. Also von August , wie bei dir, bis jetzt sind es ja 6 Monate. Also ca. 130-160 Euro x 6. 

@kevin1905

Na ich kann ja belegen, dass ich kaum, bis gar nichts verdient habe, da können die ja nicht von über 4000 ausgehen...? Da wird mir ja hoffentlich die Möglichkeit bestehen, das zu beweisen (Kontoauszüge, Abrechnungen, etc?)

@BuddahVonB

Ich hoffe mal, dass die sich auf eine Ratenzahlung einlassen. Als chronisch Kranke kann ich es mir nicht erlauben nur die nötigste Behandlung, bzw. Notbehandlung zu kriegen... :/

Wenn ich rückwirkend die Beiträge zahle, werden dann Arztrechnungen aus diesen Monaten von der KK gezahlt?

wenn du das studium abgebrochen hast und noch eine weile auf minijobbasis überlebenstraining gemacht hast - schlechte karten. du hast keine veränderungsmeldung gemacht. versicherung gibt es erst bei gemeldeter jobsuche.