450€ Job + nebenberuflich selbstständig als Student. Bleibe ich in der Familienkasse?

3 Antworten

Hallo,

es gibt zwei verschiedene Punkte, die wichtig werden können:

1) Einkommenshöhe:

Wenn man einen Minijob als Arbeitnehmer hat, gilt nach § 10 Absatz 1 SGB V immer die Einkommensgrenze von 450 Euro monatlich (auch wenn zusätzlich noch selbständig tätig ist). Bei den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit darf man die entsprechenden Kosten abziehen (Fahrkosten, Werbung, Material...). Im Zweifelsfall gelten die Regeln des Einkommensteuerrechts (z.B. Abschreibungen).

2) nebenberufliche Selbständigkeit

Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist. Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit ist die Familienversicherung immer ausgeschlossen (unabhängig von der Einnahmehöhe!). Die Prüfung haupt- oder nebenberuflich erfolgt durch die Krankenkasse. Wichtig sind die Höhe aller Einnahmen und die wöchentliche Arbeitszeit.

Am besten die Krankenkasse für eine genaue schriftliche Aussage kontaktieren.

Gruß

RHW

Eine selbständige Tätigkeit ist normalerweise mit einer kostenlosen Familienversicherung nicht vereinbar. Du musst dann auf jeden Fall am Ende des Geschäftsjahres dein Einkommen nachweisen, und läufst dann Gefahr, eine hohe Nachzahlung leisten zu müssen.

Die 450 € gelten ja nur für Minijobs für die der Arbeitgeber zahlt.

Hallo zusammen. Mein bisheriger Wissensstand ist der, dass ich wenn ich eine geringfügige Beschäftigung nachgehe 450€ monatlich verdienen darf um in der Familienkrankenkasse zu bleiben.

Korrekt.

Bei Mischeinnahmen (also Minijob und Selbstständigkeit) gilt auch 395€.

Dann gilt 450,- €.

Ich habe vor, in dem Monat in dem Gewinn erwirtschaftet wird in meinem Minijob nur so viel zu verdienen, dass ich in dem Monat die 395€ nicht überschreite.

Oder du kaufst ganz einfach in dem Monat einen Drucker, den braucht schließlich im Grunde jeder Selbständige...


Warum kompliziert wenn es auch einfach geht?

Studentische Krankenversicherung für 78,- € im Monat und dann nur schauen, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden bleibt. Dann spielt der Verdienst aus der Selbständigkeit nur noch eine untergeordnete Rolle.