Selbstständige Tätigkeit im Ausland (Italien)

5 Antworten

wäre somit jedes Jahr zwischen 4 und 8 Monaten in Italien tätig.

Es ist entscheidend, wo er seine Geschäfte tätigt, nicht, wo er arbeitet ! Wenn er in Deutschland bzw. von hier aus Verträge über Leistungen schließt, die in Italien erbracht werden, dann muss er es in D anmelden. Wenn er die Verträge aber in Italien schließt, dann muss er es dort anmelden.

benötigen auch einen Reisegewerbeschein für Italien.

Reisegewerbekarten gelten nur in der Bundesrepublik. Wenn ihr etwas vergleichbares für Italien wollt, dann beantragt bei eurem Gewerbeamt eine Gewerbelegitimationskarte gemäß § 55b Abs. 2 GewO.

Hallo Geochelone,

vielen Dank für deine Antwort.

Das mit der Gewerbelegitimationskarte ist ein guter Tipp, das schaue ich mir mal genauer an!

Meinst du also, wenn er 4 bis 8 Monate in Italien arbeitet muss er auch dort ein Gewerbe anmelden? Er schließt natürlich seine Verträge auch in Italien, geht das nicht ausschließlich mit einem deutschen Gewerbe? Wir wollten eigentlich die Gewerbeanmeldung in Italien umgehen, da dies viele Probleme mit sich bringt.

Uns scheint aber, dass wir zumindest um einen italienischen Steuerberater nicht drumrum kommen.

Liebe Grüße, Linda

@Linny86
Er schließt natürlich seine Verträge auch in Italien, geht das nicht ausschließlich mit einem deutschen Gewerbe?

Nein ! Die GewO gilt ja nur in Deutschland. Und die Anmeldung einer stehenden Gewerbes nach § 14 GewO gilt nur für den jeweiligen Betriebssitz.

Bedenke bitte, dass eine Gewerbeanmeldung in München auch nicht ausreicht, um in Hamburg oder Berlin Verträge zu schließen. Man muss für jeden Betriebssitz eine Gewerbeanzeige abgeben. So haben manche Ketten halt 1.000 Gewerbeanmeldungen ! Einen Betriebssitz in Italien kannst du in Deutschland aber nicht anmelden. Dafür wäre kein deutsches Gewerbeamt zuständig.

Er muss hier und dort anmelden ! Das ist etwa so, als ob er ein halbes Jahr in Hamburg und ein halbes Jahr in München Geschäfte tätigt. Dann müsste er auch zwei Gewerbe anmelden....

Hallo Aceretto,

ich glaube du hast leider meine Frage nicht richtig gelesen. Mein Freund hat seinen Wohnsitz in Deutschland und wir werden das Gewerbe in Deutschland anmelden, er ist also in Deutschland selbstständig gemeldet. Allerdings wird er 4-8 Monate im Jahr in Italien selbstständig sein.

Mein Freund ist auch alles andere als ahnungslos.

Bitte meine Frage erstmal richtig lesen.

Liebe Grüße, Linda

nein, dann muss er sich natürlich in italien versichern, wenn er dort selbständig + gemeldet ist.

wenn er seinen wohnsitz in italien hat ist er hier u.U. nur steuerpflichtig, wenn er hier einnahmen hat, was keiner weiss...

dein ahnungsloser freund soll sich an die deutsch-italienische handelskammer wenden.

Hallo,

hier sitzen Experten, die sich sehr gut mit den EU-Regelungen im Bereich Krankenversicherung auskennen.

dvka.de

Im Grundsatz sind Selbständige in dem Staat krankenversichert, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Aber vermutlich gibt es davon Ausnahmen.

Gruß

RHW

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Die Seite der dvka werde ich mir genauer ansehen!

Ja das denke ich auch dass ein Selbstständiger versichert ist wo er seine Tätigkeit ausübt. Die Frage ist halt, ob hier die "reale" Arbeit als Tätigkeit gilt oder der Sitz des Unternehmens? Er wird ja im Winter wahrscheinlich seine "reale" Arbeit in Deutschland ausüben.

LG, Linda

@Linny86

Gern geschehen!

Ich bin mir sicher, dass es für diese Konstellation sehr genaue EU-Regelungen gibt. Die DVKA-Experten kennen sich bestimmt damit aus.

Kann sich mein Freund bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern und ist somit auch bei seiner Tätigkeit im Ausland versichert?

Kann er, hier ist aber u.U. eine Auslandsversicherung zusäzlich nötig. Italien ist EU da ist es nicht ganz so dramatisch.

Die gleiche Frage stellen wir uns bei der Rentenversicherung.

Selbständige sind i.d.R. nicht rentenversicherungspflichtig. Er kann und sollte das Geld lieber privat anlegen und auch die BU-Absicherung privat organisieren. Hierbei hilft ein Versicherungsmakler.

Hat irgendjemand von euch Erfahrung mit einem (deutschen) Kleinunternehmen, welches in Italien tätig ist?

Umsatzsteuerrecht ist nicht mein Hauptgebiert aber meines Wissens endet Kleinunternehmerschaft an Deutschlands Grenzen.

Was sagen IHK und Steuerberater?

Hallo Kevin1905,

vielen Dank erstmal.

Das mit der Krankenversicherung sollte also von Deutschland aus möglich sein (mit Zusatzversicherung). Das wäre super für uns!

Das mit dem Versicherungsmakler ist so eine Sache. Wir versuchen natürlich unnötige Ausgaben zu vermeiden und werden es wohl vorerst so machen, dass er freiwillige Beiträge in die gesetzlich Rentenkasse zahlt.

Ich hatte mich glaube ich falsch ausgedrückt. Ich meinte mit dem "Kleinunternehmen" den Einzelkaufmann. Ob jemand im Allgemeinen schon Erfahrung gemacht hat wie es ist, wenn man mit einem deutschen Gewerbe in Italien tätig ist. Entschuldige die Unklarheit.

Der deutsche Steuerberater bei dem wir waren sagte uns er kann uns nicht helfen, da wir Steuern in Italien zahlen müssen. Mit einem deutschen Gewerbe müssen wir doch aber auch in Deutschland eine Steuererklärung machen. Vor Allem weil ja auch ein Umsatz in Deutschland noch nicht völlig ausgeschlossen ist.

Liebe Grüße, Linda

@Linny86

und werden es wohl vorerst so machen, dass er freiwillige Beiträge in die gesetzlich Rentenkasse zahlt.

Das mit dem Versicherungsmakler ist so eine Sache. Wir versuchen natürlich unnötige Ausgaben zu vermeiden

Ein Versicherungsmakler kostet kein Geld. Er erhält eine Courtage von dem Versicherer bei dem dein Freund sich versichert.

Freiwillige Beiträge erhalten ihm KEINEN Schutz gegen Erwerbsminderung oder einen Anspruch auf berufliche Reha. Auch sollte dir klar sein was diese Beiträge bedeuten.

  • Mindestbeitrag pro Monat: 84,15 €
  • Wenn er sich entschließt den Regelbeitrag zu zahlen: 530,15 € pro Monat unabhängig vom Gewinn.
  • Wenn er sich für den einkommensbezogenen Beitrag entscheidet, dann sind es abhängig vom Gewinn zwischen 84,15 € und 1.131,35 € im Monat.

Das ist m.M.n. wirtschaftlicher Schwachsinn.

Der deutsche Steuerberater bei dem wir waren sagte uns er kann uns nicht helfen, da wir Steuern in Italien zahlen müssen.

Wenn dort die Leistung erbracht wird, hat er Recht.