Hinweise beim Hausarztwechsel

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Die Vermutung der meisten Nutzer, der neue Arzt könnte einfach so die Patientenakte vom vorherigen Arzt anfordern, ist nicht richtig. Auch unter Ärzten gilt nämlich die Schweigepflicht, d.h. der "alte" Hausarzt darf seinem Kollegen die Patientenakte nur zusenden, wenn er dazu die schriftliche Einverständniserklärung der Patientin hat.

Das Einfachste ist also, deine Frau geht zu ihrem bisherigen Hausarzt und bittet ihn, bzw. die Arzthelferin, die Akte an den neuen Hausarzt zu übersenden. Sie unterschreibt dann eine kurze Einverständniserklärung und damit ist alles geregelt. Vielleicht kann sie eine Kopie bzw. einen Ausdruck der Akte ja auch gleich mitnehmen. Die Originalakte, falls eine solche in Papierform noch existiert, wird sie jedoch nicht bekommen. Noch ein Hinweis: evtl. anfallende Kosten muss deine Frau tragen.

Das stimmt leider nicht. Denn die Akte enthält ja auch persönliche Notizen und Anmerkungen des Arztes. Er muss diese daher nicht übersenden - und tut das auch in der Regel nicht.

Einzeluntersuchungsergebnisse kann man aber in der Regel anfordern, sofern man von ihnen weiß.

@JohnJensen

Ich schrieb nicht, dass der Arzt die Akte übersenden muss. Ein Arzt ist verpflichtet, einem Patienten auf dessen Wunsch eine Kopie der Krankenunterlagen auszuhändigen. Und selbstredend darf er diese auch an einen Kollegen schicken, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten vorliegt. Er muss dies aber natürlich nicht tun, denn der Patient kann ja über seine ausgehändigte Akte selbst verfügen.

Persönliche Notizen (z.B. "Patient nervt, kommt ständig wegen Banalitäten" u.s.w.) müssen natürlich nicht kopiert werden.

Da du freie Arztwahl hast, suchst du dir einen neuen Arzt. Der fragt in der Regel, wer den "alter" Arzt war/ist bzw. du sagst es ihm. Dann wird durch die neue Praxis deine Akte bei der alte Praxis angefordert.

Musst du dich also nicht drum kümmern.

Die Akten werden vom neuen Arzt angefordert. Das geht für euch quasi automatisch.

die kann der neue Hausarzt beim alten anfordern.....

Eigentlich fordert das die neue Praxis an. Dazu braucht sie dann aber eine Einverständniserklärung deiner Frau. Genauso gut ist es möglich, dass deine Frau in der alten Praxis bescheid sagt und bittet ihre Daten zu übermitteln.