GIbt es Garantie oder Gewährleistung auf Zahnfüllungen?

2 Antworten

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Der Zahnarzt übernimmt gemäß § 137 Abs. 4 SGB V nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für Füllungen eine zweijährige Gewähr. In diesem Zeitraum sind identische und Teilwiederholungen von Füllungen kostenfrei vom Zahnarzt vorzunehmen. Ihre Praxissoftware prüft diese Frist.

Bei Füllungen gibt es Ausnahmen von der Gewährleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat schon 1993 beschlossen, dass Wiederholungsfüllungen bei:

Milchzahnfüllungen,
Zahnhalsfüllungen,
mehr als dreiflächigen Füllungen,
Eckenaufbauten im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekanten,
Fällen, in denen besondere Umstände (z. B. Bruxismus oder Vorerkrankungen) vorliegen, die der Zahnarzt auf dem Krankenblatt festhält auch vor Ablauf der Zwei-Jahres- Frist abgerechnet werden können, also nicht der Gewährleistung unterliegen. 

Obwohl es bei Füllungen kein Gutachterverfahren zur Feststellung eines Mangels gibt, wie bspw. bei Zahnersatz, kommt es auch bei Füllungen immer auf die Verschuldensfrage an. Beißt der Patient auf den berühmten Kirschkern, muss der Zahnarzt die Füllung nicht kostenfrei erneuern. Die Nr. 13 kann zu Lasten der GKV abgerechnet werden.

Bei der Abrechnung ist der KZV im sog. Feld „….“ Ihrer Praxissoftware ein Hinwies einzutragen, warum im Einzelfall kein Gewährleistungsanspruch entstanden ist.

Quelle http://www.zahnaerzteblatt.de

Die meisten Zahnärzte werden sowas sowieso auf ihre Kappe nehmen. Ein halbes Jahr ist allerdings auch schon ne Weile. Was ist passiert wird er wissen wollen. Wenn du dann sagtst dass du Nüsse mit den Zähnen geknackt hast, wird es vielleicht anders sehen, als wenn es einfach so passiert ist bei nomalen Speisen. Frag ihn doch erstmal bevor es strittig wird.

Pluton89 
Fragesteller
 12.08.2013, 12:09

ich habe gerade ein paar mini Smarties gegessen ><