Familienversicherung nach abgeschlossener Ausbildung?

3 Antworten

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Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst und in dieser auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, dann steht dir nach deiner Ausbildung erst einmal ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu, wenn du nicht übernommen würdest bzw.da nicht mehr arbeiten wollen würdest.

Dann bist du über die Agentur für Arbeit versichert, also die zahlen dann deine Beiträge für die RV - und KV .

Würdest du keinen ALG - 1 Anspruch haben, dann wäre unter 23 natürlich auch die Familienversicherung möglich, solange du im Monat nicht mehr als 450 € Brutto verdienen würdest.

lilly896 
Fragesteller
 12.12.2019, 17:46

Ich hab eine betriebliche Ausbildung gemacht. Kann ich mir das denn theoretisch gesehen „aussuchen“?

Weil wenn ich zB jetzt nur 6 Wochen arbeitslos bin, muss ich mich zwingend arbeitslos melden oder kann ich auch einfach sagen ok für die 6 Wochen gehe ich jetzt einfach in die Familienversicherung, weil ich auch nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen bin und ich mich auch eigentlich nicht gerne arbeitslos melden möchte

isomatte  13.12.2019, 06:54
@lilly896

Könntest du machen, wenn das dann mit der Familienversicherung möglich ist, keiner muss ALG - 1 in Anspruch nehmen, wenn er dann nicht auf nachrangige Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zurückgreifen müsste, weil der Lebensunterhalt nicht gesichert werden könnte.

Eine Nachversicherung besteht nur für 4 Wochen, innerhalb dieser Zeit müsstest du dann ab deiner Arbeitslosigkeit entweder wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben oder ALG - 1 bzw.ALG - 2 Anspruch haben und das auch beantragt haben bzw.wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Ansonsten müsste der monatliche KK - Beitrag selber gezahlt werden, der läge dann bei monatlich um die 190 €.

lilly896 
Fragesteller
 12.12.2019, 17:49

Weil ich hab auch gelesen das man Arbeitslosengeld 1, 3 Monate vorher anmelden muss, aber da wusste ich noch nicht von meiner Situation und deshalb ging das nicht.
Würde ich dann jetzt überhaupt noch Arbeitslosengeld bekommen können?

isomatte  13.12.2019, 07:08
@lilly896

Das mit den 3 Monaten geht im Normalfall ja nur mit einem befristeten Arbeitsvertrag, weil da das Ende der Beschäftigung schon bekannt ist, da müsste man sich zunächst 3 Monate vor Ende der Beschäftigung Arbeit suchend melden, dass ginge z.B. auch erst einmal telefonisch.

Dann müsste man sich am 1 Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden, denn erst ab dieser persönlichen Meldung würde man seinen erworbenen Anspruch auch geltend machen.

Auf Azubis trifft dies jedoch nicht zu, auf deinem Vertrag steht zwar auch das Ende deiner Ausbildung, deine Ausbildung ist aber schon mit bestehen der letzten Prüfung beendet, die Ausbildung ist also in der Regel schon vorher beendet.

Deshalb müsstest du dich normalerweise erst am 1 Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden, die vorherige Arbeit suchend Meldung wäre nicht zwingend erforderlich, so wie es normalerweise der Fall sein würde, denn da würde es im Regelfall dann eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 1 Woche geben.

Du kannst dich dann also zur Sicherheit Arbeit suchend melden, wenn du weißt das du deine letzte Prüfung bestanden hast und somit auch die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast und dann am 1 Tag auch persönlich arbeitslos melden.

Dann würdest du etwa 60 % von deiner letzten Netto ( was du aufs Konto bekommst ) Vergütung an ALG - 1 erhalten, wenn du min. 2 Jahre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann läge der ALG - 1 Anspruch bei max.12 Monaten.

isomatte  08.01.2020, 04:42

Danke dir für deinen Stern !

Hallo,

der betreffende Elternteil füllt ein Formular zur Familienversicherung aus. Dann kann man bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag wieder familienversichert sein. Einzelheiten: § 10 SGB V

Wenn man Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezieht, werden von dort die Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.

Wenn beides nicht zutrifft, gilt ein Mindestbeitrag von ca. 190 Euro monatlich.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, solange du eben noch nicht 23 bist.