Vollzeit arbeiten und im Studium eingeschrieben sein?

4 Antworten

Hallo,

für die Hochschule und den Arbeitgeber ist es ohne Bedeutung, wenn man Vollzeit arbeitet und gleichzeitig eingeschriebener Student ist.

In der Krankenversicherung endet die kostenlose Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen, wenn man:

  • nach dem 23. Geburtstag das Studium beendet/abbricht
  • eine unbefristete Vollzeitstelle beginnt

Kindergeld wird nach dem 18. Geburtstag nur gezahlt, wenn man in Schul- oder Berufsausbildung ist. Bei Studienabbruch endet der Anspruch. Wenn man der Kindergeldkasse nicht sofort den Studienabbruch mitteilt, kommt es zu unangenehmen Rückzahlungen des Kindergeldes rückwirkend ab Studienabbruch.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Exmatrikulation findet statt, wenn du für das zugehörige Semester keine Gebühr bezahlst, kümmern musst du dich also nur kurz vor Semesterende. Bis dahin kannst du noch die Vorzüge eines Studenten genießen.

Wenn du Bafög beziehst, musst du das dem Amt melden.

Wenn Du das Studium schafft und Deiner Verpflichtung in der Uni nachkommt ist es dieser egal.

Nur ggg fliegst Du aus der Studentischen Krankenversicherung und der Arbeitgeber muss Dich in der Krankenversicherung und Rentenversicherung abmelden.

Kommt a6f dem Job an , als was er läuft, Praktika, Aushilfsjob , od Festanstellung.

Wenn du Vollzeit arbeitest, bist du versicherungspflichtig beschäftigt und der Arbeitgeber führt für dich sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung ab. Für die Krankenkasse tritt das Studium in den Hintergrund.