Studiengangwechsel - Leerlaufsemester, Krankenversicherung, Alibisemester?

3 Antworten

Auch unter 25 kannst Du nur dann familienversichert bleiben, wenn Du in einer Ausbildung bist.

Wenn Du vollzeit im Supermarkt arbeitest, ist das eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Dann brauchst Du Dir auch über die Krankenversicherung keine weiteren Gedanken zu machen. Wenn Du danach wieder studierst und noch unter 25 bist, kannst Du wieder bei Deinen Eltern familienversichert sein.

Du kannst natürlich einfach in einem anderen Studiengang studieren. Wenn Du dann nicht versicherungspflichtig arbeitest, bist Du weiterhin familienversichert. Das ist so weit richtig. Im Lebenslauf würde ich dann dieses halbe Jahr nicht unbedingt erwähnen. Man muss ja auch Lebensläufe oft nicht monatsgenau schreiben. Oder man schreibt so was wie "geringfügige Tätigkeiten"...

AGILOVESLIFE 
Fragesteller
 02.12.2014, 14:07

Danke! Das mit dem Lebenslauf ist eine ganz gute Idee: :)

Dann wäre eine fortlaufende Immatrikulation also nicht unbedingt von Vorteil, wenn ich den Großteil dieses "Frei"-Semesters in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verbringe?

In mindestens 2 der 8 Monate werde ich allerdings ein Praktikum absolvieren, weißt du, wie es da mit der Versicherung aussieht?

anjanni  02.12.2014, 14:09
@AGILOVESLIFE

Du kannst mal Deine Praktikumsstelle fragen, ob sie Dir den Versicherungsbeitrag zahlen. Oder Du erkundigst Dich bei Deiner Krankenkasse, wie es mit einer Übergangsphase ist, oder ob das Praktikum eventuell zur Ausbildung gerechnet wird.

AGILOVESLIFE 
Fragesteller
 02.12.2014, 14:32
@anjanni

Vielen lieben Dank, das werde ich tun! :)

Hallo,

wenn man als Arbeitnehmer in einer Vollzeitstelle für voraussichtlich mehr als 2 Monate arbeitet (nicht nur in den Semesterferien) wird man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (die Einschreibung ist dann ohne Bedeutung).

Bei einem Praktikum sind viele Punkte relevant:

  • Bruttoverdienst: 0 Euro? Unter 450 Euro monatlich? Über 450 Euro monatlich?

  • Ist das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben?

Gruß

RHW

AGILOVESLIFE 
Fragesteller
 03.12.2014, 16:22

Hallo RHW,

danke für deine Hilfe!

Beide Praktika, auf die ich mich beworben habe, sind unbezahlt und freiwillig, früher könnte ich mich auch gar nicht an meiner neuen Uni immatrikulieren, weil der Studiengang erst zum Wintersemester (also ab Oktober, die Zeit bis dann muss ich überbrücken) angeboten wird.

Der gesetzliche Versicherungsschutz über den Arbeitgeber endet mit dem Beschäftigungsverhältnis, nehme ich an. Problem sind gerade also eher die 2-3 Monate ohne Bezahlung.

RHWWW  04.12.2014, 12:10
@AGILOVESLIFE

Freiwillige Praktita ohne Entgelt führen nicht zu einer Krankenversicherung durch den Arbeitgeber:

Wenn zunächst die Arbeitnehmertätigkeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, kann man danach beim Praktikum in der gesetzlichen Kasse bleiben. Der Monatsbeitrag liegt dann bei ca. 158 Euro.

Wenn zunächst das Praktikum (und erst später die Arbeitnehmertätigkeit) ist, bleibt man weiter in der Privatversicherung. Dann sollte man zunächst klären, ob für diese Zeit Anspruch auf Beihilfe über die Eltern und ein Kindergeldanspruch besteht. Danach klären, wie teuer der passende Tarif in der privaten Krankenversicherung sein wird (bei Wegfall der Beihilfe ggf. Verfünffachung der bisherigen Beitragshöhe).

Da ich aber noch über die Familienversicherung privat krankenversichert bin

Entweder oder. Entweder privat oder in der Familienversicherung. Was soll es sein?

ob ich jetzt selbst Beiträge zahlen muss oder weiter im Familientarif bleibe (ich bin unter 25).
  • Wenn du Vollzeit arbeitest, wirst du mehr als 450,- € verdienen --> keine Familienversicherung.
  • Wenn du Vollzeit arbeitest, kannst du kein hauptberuflicher Student sein --> keine KVdS.
AGILOVESLIFE 
Fragesteller
 03.12.2014, 01:20

Achso, der Unterschied war mir nicht bewusst, da hätte ich mich besser informieren sollen. Ich bin aktuell noch über meine Mutter privat versichert und erhalte Beamten-/Staatsbedienstetenbeihilfe.

Auf mehr als Minijoblohn mit einer Vollzeitstelle hoffe ich doch schwer. :D

Mittlerweile ist mir klar, dass für die Beschäftigungsdauer die Vorteile durch eine Immatrikulation hinfällig sind, aber für die Zeit eines Praktikums müsste sich ein "Scheinstudium" lohnen, nicht? Sowohl wegen der Versicherung als auch, um leichter an einen Praktikumsplatz zu kommen?

Und kann ich für den (offensichtilichen) Konflikt von Vollzeitstudium & Vollzeitjob belangt werden oder kann ich die Immatrikulation einfach verschweigen?