Private Krankenversicherung Kosten Beamte

10 Antworten

Also:
Zunächst einmal würde ein Beamter der sich in einer GKV versichert auf sein Einkommen, inkl. aller Zulagen, den vollen Beitragssatz zu 100% zahlen. Es gibt keinen AG-Zuschuss! Also in der Regel - nicht immer - deutlich teurer als die mögliche private Krankenversicherung.  Zudem verzichtet man mit diesem Schritt in weiten Teilen auf die Leistung der Beihilfe!

Wenn man von den 1800,00 ausgeht (ich weiss ja nicht welche Zuschläge etc da zuvor "drin" waren) dann würde der Beitrag in einer gesetzlichen Kasse wie der AOK Ba-Wü 268,20€.
In der Privaten richtet sich der Beitrag - wie von Apollon geschrieben - nach dem Status (Beamter auf Wiederruf/Probe/Lebenszeit) und dem Beihilfesatz(Ledig/verheiratet/mehr als 1 Kind) und natürlich nach dem versicherten Umfang im Vertrag (1,2- oder Mehrbett im Krankenhaus, Selbstbeteiligung, freie Arztwahl, Hausarzttarif und vieles mehr).Je nach Alter kann das deutlich weniger oder in etwa ebensoviel sein. Im letzteren Fall hast Du dann aber in aller Regel deutlich besere Leistungen.

Ich interpretiere deine Frage so das Du oder ein Bekannter/Verwandter sich orientieren muessen. Du solltest Dir einfach jemanden suchen der auf die Beratung Beamter spezialisiert ist und dabei unabhängig berät. Also bitte nicht einfach zur DBV rennen nur weil da "Beamte" in der Bezeichnung steht. Es gibt schon in der Privaten mitunter über 160 Tarife und mehr die in Frage kommen könnten, und dutzende, gesetzliche Kassen die auch einige Unterschiede mit sich bringen so das die Auswahl des bestmöglichen Vertrages wirklich was für Experten ist. Da man sich für ein paar Jahre oder auch bis ans Lebensende an eine Kasse/Versicherung bindet sollte einem eine gute Recherche den Zeitaufwand wert sein.
HIer gibt es übringens eine Gegenüberstellung von GKV zu PKV: http://info-beihilfe.de/vergleich-gkv-zu-pkv/

als pdf im Download damit Du dir ein beseres Bild machen kannst.

Viel Erfolg bei deiner Suche! Ich hoffe Du hat ein "glückliches Händchen".

 Es gibt keinen AG-Zuschuss!

Wie sollte es auch ?

Ein Beamter hat keinen AG !

@Apolon

Eben. Hat ja auch niemand behauptet.

Gibt es keine Faustformel. Die PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen. Für Anwärter gibt es Sondertarife und nach der Ausbildung geht es auf einen Schlag nach oben.

Ich zahl derzeit 165 Euro; meine weiblichen Kollegen etwas mehr.

Bei der PKV spielt der Verdienst keine Rolle, dafür aber das Alter umso mehr. Und Du kannst die Höhe der Versicherungsprämie darüber steuern, was für Zusatzleistungen Du haben möchtest oder auch nicht. Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Frage, ob Du einen Selbstbehalt in den Vertrag aufnehmen lässt.

In ganz jungen Jahren kann eine PKV ab ca. 100 Euro/Monat abgeschlossen werden, wenn man einen kleinen Selbstbehalt inkauf nimmt. Allerdings sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass die Prämie dauerhaft so niedrig bleibt. Rechne damit, dass sich der Betrag dann bereits innerhalb von 10 Jahren verdoppelt, und auch danach noch weiter ansteigen wird.

Mit Mitte Vierzig beispielsweise liegt man dann üblicherweise bei ca. 300 Euro/Monat und hat noch einen Selbstbehalt dabei.

Vorteil für Beamte: es gibt für bestimmte Leistungen die Beihilfe. D. h. man kann insofern etwas günstigere Absicherungen vornehmen, weil z. B. Zahnersatz nicht voll über die PKV abgesichert werden muss. Für Details solltest Du Dich aber individuell beraten lassen.

Vorteil für Beamte: es gibt für bestimmte Leistungen die Beihilfe. D. h. man kann insofern etwas günstigere Absicherungen vornehmen, weil z. B. Zahnersatz nicht voll über die PKV abgesichert werden muss. Für Details solltest Du Dich aber individuell beraten lassen.

Dies ist so leider falsch, die Beihilfe gibt es auf alle ambulanten, zahnärztlichen und stationären Kosten, wie auch auf die Pflegeleistungen.

Mit Mitte Vierzig beispielsweise liegt man dann üblicherweise bei ca. 300 Euro/Monat und hat noch einen Selbstbehalt dabei.

Auch dies ist völliger Blödsinn, denn es gibt auch Tarife ohne Selbstbehalt und auch der Beitrag dürfte niedriger sein.

Ich dachte so 500,00 Euro

Ich muss mich wundern, was hier manche für einen Unsinn von sich geben!

Der Beitrag bei einer Beihilfekonformen PKV, richtet sich nach verschiedenen Kriterien:

1. Handelt es sich um eine Ausbidlungsversicherung als Beamter auf Wiederruf, oder handelt es sich um einen Beamten auf Probe, oder auf Lebenszeit ?

2. Welcher Beihilfesatz erhält der Beamte ?

Beamte die ab dem 01.01.2013 neu eingestellt wurden 50 %

Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner - 70 %

Kinder 80 %

3. ist das Eintrittsalter maßgebend

4. ist der gewählte Tarif , des Versicherungsunternehmens maßgebend

........................................

Die Beiträge sind nicht vom mtl. Bruttoeinkommen abhängig.

Also

  1. Es ist der Beamte auf Widerruf
  2. 50 %
  3. ich bin 20.
  4. ?

und was zahl ich? :D

@jasminromina

Dann nehmen wir mal an, dass Du noch keine Sehhilfe hast, nicht rauchst und sonst auch keine gesundheitlichen Probleme hast.

Weiterhin, dass Du eine gute Leistung wünscht mit einer entsprechenden Absicherung.

Dann würden wir bei einem mtl. Beitrag für die Ausbildungszeit liegen in Höhe von ca. 58,00 € incl. ambulanter, zahnärztlicher Behandlung,  privatärztliche Versorgung im Krankenhaus im 2-Bettzimmer, Beihilfeergänzungsversicherung, Kurtagegeldversicherung von täglich 250 € und der Pflegepflichtversicherung.

Eine 40 Jährige würde dann in ca. 20 Jahren so um die 270 € zahlen. Vorausgesetzt die Beitragsentwicklung wäre so wie in den letzten 20 Jahren.

Über die Berufsverbände des DBB (Deutscher Beamten Bund) bzw. Gewerkschaften wie Ver.di oder GEW sind noch Nachlässe möglich.

@Apolon

Nachtrag: wenn weitere Informationen gewünscht werden einfach melden.

@Apolon

4. Bedeutet das es, je Bundesland/Dienstherr bis zu 160 verschiedene Tarife der privaten Kassen gibt. Der Beitrag hängt also von vielen Dingen ab:
Deine Leistungswünsche, Alter (20), Bundesland (nicht jeder Versicherer bietet in jedem Bundesland Anwärtertarife) und Anderes mehr. Merke: Der "billigste" ist, ebenso wie der "teuerste" nie der Beste!

@basiswissen

Merke: Der "billigste" ist, ebenso wie der "teuerste" nie der Beste!

Weder den einen noch den anderen habe ich berechnet, aber dafür einen Tarif der bei allen Vergleichen als einer der besten abschloss und auch von vielen Versicherungs-Maklern angeboten wird. Dieser Anbieter bietet in allen Bundesländern Beihilfetarife an und zwar sogar bis zum 38. Lebensjahr und auch im Ausland zahlt er die Leistungen zu den dort üblichen Beiträgen.

@Apolon

Makler können aber z.B. die Debeka oder die Huk nicht anbieten.

@sarah3

Ich habe mich weder auf die Tarife der Debeka, noch auf die HUK bezogen, denn beide sind nicht zu empfehlen. Ihre Beamtentarife sind von der Leistung nicht besonders gut.

Und auch im Ausland, zahlen sie nur die Kosten die in Deutschland üblich sind. Bedeutet z.B. in der USA, dass die Kunden einige der Kosten selbst übernehmen müssen.

@Apolon

Das stimmt nicht, mit dem notwendigen Ergänzungstarif zahlen die wie eine ARKV. Was sollte bitte an der Debeka nicht zu empfehlen sein?

Ansonsten ist die ARKV in jeder besseren Kreditkarte drin oder kostet halt ca. 10€ im Jahr.

@sarah3

Du schreibst totalen Blödsinn.

Wo habe ich etwas geschrieben von einer Auslandsreisekrankenversicherung?

Du scheinst keine Ahnung zu haben, von Beihilfetarifen einer privaten Krankenversicherung.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann man nur in Ergänzung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

Nur in der Regel sind fast alle Beamte privat krankenversichert.

Was sollte bitte an der Debeka nicht zu empfehlen sein?

Bei Auslandsaufenthalte in der USA, Kieferorthopädische Behandlungen, Kur - nur mal um ein paar Stichpunkte zu nennen.

@Apolon

@Ausland: Falsch schau Dir bitte den BE-Tarif an, der hat u.a. einen Auslandsteil drin. Debeka schließt USA nicht aus:

"4 Heilbehandlung im Ausland

Bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall

4.1 Ambulante und stationäre Heilbehandlung

4.2 Medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Rücktransport

an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in der Bundesrepublik

Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächstgelegene

Krankenhaus

4.3 Überführung bei Tod einer versicherten Person bis zu

5.500 EUR Versicherungsleistungen

4.4 Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur Höhe

der Versicherungsleistungen, die bei einer Überführung zu erbringen

gewesen wären.

Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, dessen Staatsangehörigkeit

die versicherte Person besitzt oder in dem sie ihren ständigen

Wohnsitz hat"

Kieferorthopädie haben wir gerade und wird komplett übernommen. Kur und AHB werden ebenfalls erstattet.

@sarah3
Ausland: Falsch schau Dir bitte den BE-Tarif an, der hat u.a. einen Auslandsteil drin. Debeka schließt USA nicht aus:

Habe ich auch nie behauptet.

Nur die Debeka zahlt nur die Behandlungen gemäß den Beitragssätzen wie sie in Deutschland üblich sind.

Nur dies passt nicht, da die Kosten in der USA um einiges höher sind.

Also müssen die Versicherten einen Teil dazu zahlen.

Und mein Hinweis galt nicht für eine Urlaubsreise von 4 Wochen, sondern z.B. für Beamte oder Angehörige von Soldaten die 3 - 5 Jahre ihren Aufenthalt in der USA haben.

@Apolon

Soldaten habe freie Heilfürsorge.

Der BE-Tarif zahlt auch darüber hinaus, dazu eben ARKV und CC, damit ist der Urlaubsfall abgedeckt.

Auslandsabordnungen muss man sich halt immer genau anschauen, das ist aber wieder ein Spezialfall.

Die Beihilfe begrenzt die Leistungen auf deutsches Niveau: "Aufwendungen für Leistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind wie im Inland entstandene Aufwendungen zu behandeln. § 6 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. Aufwendungen für Leistungen außerhalb der Europäischen Union sind beihilfefähig bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden und beihilfefähig wären." Mit Ausnahmen natürlich, wo sie mehr übernehmen.

@sarah3

Scheinbar kannst du nicht lesen und schreibst weiterhin totalen Quatsch.

Soldaten habe freie Heilfürsorge.

Kauf dir eine Brille. Mein Text lautete: Angehörige von Soldaten

Außerdem verwechselst du mal wieder meine Hinweise auf die Debeka, mit der Beihilfe.

@Apolon

………………...

@sarah3

Und wenn du schon Gesetze zitierst, dann solltest du auch den richtigen Text schreiben:

§ 6 Abs. 4 BBhV

4) Für Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind, gelten unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse im Ausland die ortsüblichen Gebühren als wirtschaftlich angemessen. Gelten Höchstbeträge nach Anlage 11, kann in entsprechender Anwendung des § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes der für den Dienstort jeweils geltende Kaufkraftausgleich hinzutreten.

www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__6.htm

@Apolon

Nochmal die Debeka erstattet problemlos im Tarif BE Leistungen in den USA. Schon sleber ausprobiert - also erst informieren dann poltern.

Und die Angehörigen von Soldaten/Polizisten etc erhalten Beihilfe, müssen also den üblichen Restssatz versichern, auch nichts neues.

Und natürlich kann man eine ARKV auch als PKV-Versicherter abschließen.

@Apolon

Dein Link ist kaputt.

Und Paragraph 11 ist relevant:

"Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) § 11 Aufwendungen im Ausland

(1) Aufwendungen für Leistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind wie im Inland entstandene Aufwendungen zu behandeln. § 6 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. Aufwendungen für Leistungen außerhalb der Europäischen Union sind beihilfefähig bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden und beihilfefähig wären.

(2) Außerhalb der Europäischen Union entstandene Aufwendungen nach Absatz 1 sind ohne Beschränkung auf die Kosten, die im Inland entstanden wären, beihilfefähig, wenn

1.

sie bei einer Dienstreise entstanden sind und die Behandlung nicht bis zur Rückkehr in das Inland hätte aufgeschoben werden können,

2.

sie für ärztliche und zahnärztliche Leistungen 1 000 Euro je Krankheitsfall nicht übersteigen,

3.

in der Nähe der deutschen Grenze wohnende beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen bei akutem Behandlungsbedarf das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen mussten,

4.

beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen mussten oder

5.

die Beihilfefähigkeit vor Antritt der Reise anerkannt worden ist.

Eine Anerkennung nach Satz 1 Nummer 5 kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn ein von der Festsetzungsstelle beauftragtes ärztliches Gutachten nachweist, dass die Behandlung außerhalb der Europäischen Union zwingend notwendig ist, weil hierdurch eine wesentlich größere Erfolgsaussicht zu erwarten oder eine Behandlung innerhalb der Europäischen Union nicht möglich ist; in Ausnahmefällen kann die Anerkennung nachträglich erfolgen.

(3) Bei Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind, sind Aufwendungen, die während eines nicht dienstlich bedingten Aufenthaltes außerhalb des Gastlandes und außerhalb der Europäischen Union im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie im Gastland oder im Inland entstanden und beihilfefähig wären. Dies gilt nicht in den Fällen des § 31 Abs. 5.

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Datenschutz"

... die HUK Coburg Krankenversicherung benötigt für die "BAK komfortable Absicherung" 42,66 EUR/Monat.

Das ist aber sehr wenig.

@jasminromina

... lasse Dich nicht irritieren! Mitbewerber sind hier manchmal sehr deutlich. Soll heißen: Deutlich schlechter in den Leistungen und auch noch teurer.

@ schleudemaxe,

es ist beschämend, dass Du als HUK-Vermittler noch nicht einmal die Beiträge der HUK für eine 20-jährige Beamten-Anwärterin für das Bundesland Baden-Württemberg berechnen kannst.

Bei deinen 42,66 € fehlen folgende Tarife der HUK,

Pflegepflichtversicherung + Krankenhaustagegeld + Kurtagegeld.

Auch du müsstest wissen, dass die Pflegepflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist.

Dein Beitrag beinhaltet lediglich den Beihilfetarif + Beihilfeergänzungstarif.

Dies kann hier auf dieser Internet-Seite nachgeprüft werden:

https://www.huk.de/tarif_pkv_bei.do

Außerdem sollte man auch beachten, dass die Vertragsbedingungen der HUK nicht gerade die besten sind.

keine Leistung für Soziotherapie, Sozialpädiatrie und Frühförderung,

Stationäre Behandlung - nur bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach)

Psychotherapie - max. 30 Behandlungstage

usw.usw.

@Apolon

... und ich dachte, wir streiten nicht mehr. Schaue bitte zur Frage und meine Antwort stimmt hatklein, wie DU ja auch bestätigst. .. und was Dich verleitet anzunehmen, ich sei ein Vermittler der HUK Coburg, bleibt mir verborgen.

@schleudermaxe

Schaue bitte zur Frage und meine Antwort stimmt hatklein,

Seit wann kann man eine private Krankenversicherung ohne die Pflegepflichtversicherung abschließen.

Wenn man solch eine Frage gestellt bekommt, muss man den Komplett-Beitrag angeben und nicht die Hälfte weg lassen.

und was Dich verleitet anzunehmen, ich sei ein Vermittler der HUK Coburg, bleibt mir verborgen.

Wenn ein Versicherungsvermittler ständig auf dem gleichen Versicherer rumreitet liegt der Verdacht nahe.

Außerdem ist mir bisher noch nie ein Versicherungsmakler untergekommen, der die HUK ein einziges mal erwähnen würde.

@Apolon

... das liegt daran, daß die Damen und Herren völlig frei und unabhängig für die Kunden arbeiten und nachdem die HUK keinerlei Honorare rausrückt für diese Abzocker, wird sie auch nicht angeboten. "Schließlich sind wir frei und unabhängig und nicht an bestimmte Firmen gebunden", lesen wir hier doch immer wieder.

@schleudermaxe

schleudermaxe: Du betreibst Negativpropaganda die unangemessen ist.
Ein Makler kann sehr wohl die Tarife der HUK anbieten. Die HUK hat zwar von sich aus entschieden nur über den eigen Aussendienst zu vermitteln und deshalb werden an Makler keine Courtagen bezahlt, aber das bedeutet NICHT das ein guter Makler (schon aus Haftungsgründen) nicht auch einen lohnenswerten Tarif der HUK empfehlen würde. Zudem gibt es genug Makler die mit HUK-Büros zusammenarbeiten....
Wenn allerdings im Tarif - wie Apolon ja richtig anführt- wesentliche und wichtige Leistungen nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind, dann spart der Versicherte am falschen Ende! Dann ist ein solcher Tarif nicht preiswert, sondern "billig" und kommt im Leistungsfall den Versicherten sehr teuer zu stehen.
Es wird sich übrigens auch kein seriöser Makler finden der Tarife der Hamburg Manheimer empfielt obwohl man da Höchstprovisionen erhält... Also deine Aussage greift nicht.

@basiswissen

... das ist mir zu wirr! Laut Frage wird nach einer KV verlangt, und dazu gehört eben nicht automatischen eine Pflegezusatz, KHT, KT, Pflegerente, Pflege, Pflegetageld, u.a.. Wenn ein Kunde so etwas haben möchte, kann er fragen; aber unterjubeln, nur um die Provisionen hochzujubeln, so wie hier von einigen verlangt, ist nicht, so jedenfalls in unseren Büros! Solche Abzocker sind nicht lange bei uns. ... und ob ein Makler mit HUK Büros zusammenarbeitet oder nicht, ist hier nicht das Thema. Es ist auch nicht richtig, daß die HUK Coburg nur über einen eigenen Außendienst vermittelt. Somit scheinst Du nicht vom Fach zu sein, blabla vermeiden und einfach wegbleiben. Alles doch ganz einfach!

@schleudermaxe

Laut Frage wird nach einer KV verlangt, und dazu gehört eben nicht automatischen eine Pflegezusatz,

Dies zeigt doch alleine schon, dass unser Beamter Schleudermaxe, der die HUK empfiehlt, aber bei der Allianz eine Restkostenversicherung zur Beihilfe hat keinen blassen Schimmer von einer privaten Krankenversicherung hat.

Eine PKV ist ohne Abschluss einer Pflegepflichtversicherung nicht möglich. Also wenn in einem Forum die Frage nach dem Beitrag einer PKV gestellt wird, sollte man doch so fair sein, auch den Mindestbetrag incl. Pflegeversicherung benennen.

Alternativ sollte man die Griffel still halten und nicht ständig solchen Blödsinn schreiben.

 Wenn ein Kunde so etwas haben möchte, kann er fragen; aber unterjubeln, nur um die Provisionen hochzujubeln, so wie hier von einigen verlangt, ist nicht, so jedenfalls in unseren Büros!

Was soll denn nun schon wieder, dieser Hinweis ?

Welche Büros meinst Du denn ?

Wenn ein Interesent fragt, möchte er schon den richtigen Beitrag hören den er dann später auch zahlen muss. 

Ansonsten würde ich es als einen Beratungsfehler bezeichnen.

@schleudermaxe

@schleudermaxe,

jeder Text den ich hier lese von dir ist blödsinnig:

das liegt daran, daß die Damen und Herren völlig frei und unabhängig für die Kunden arbeiten und nachdem die HUK keinerlei Honorare rausrückt für diese Abzocker, wird sie auch nicht angeboten.

Du hast recht, die HUK zahlt keine Honorare, aber dafür Provisionen und diese zahlt sie auch z.B. an Mehrfachagenten. Und selbst ich, habe vor Jahren schon mal für die HUK vermittelt, aber keine Krankenversicherungen da dort die Leistungen gelinde gesagt besch(eid)en sind.

Schließlich sind wir frei und unabhängig und nicht an bestimmte Firmen gebunden"

Richtig, jeder Interesent kann jede Versicherung abschließen und wenn sie noch so schlecht ist.

Und nach einigen Jahren beklagt er sich dann - wie hier z.B.:

Kommentar von schleudermaxe , 31.05.2015

... als persönlich Betroffener kann ich nur sagen: Völlig daneben! Auch meine Beihilfestelle streicht heftigst, da hat es jeder Kassenpatient deutlich besser! Und meine Allianz KV ist auch nicht zimperlich im Kürzen.

Ist ja kein Wunder bei dieser Grundeinstellung!

@Apolon

... nur für Dich, zu meiner Zeit hatte die HUK leider noch keine KV und meine KV wurde von der Allianz gekauft und Beamter war ich noch nie! Aber meine Kürzungen von dem Herrn Bundesinnenminister ersehe ich jeden Monat und es interessiert diesen gar nicht, was Du über ihn so denkst.