Immatrikuliert, jetzt Jobzusage. Wie läuft das mit der Krankenversicherung?

2 Antworten

Nun habe ich zum 1. bzw. 2.10. eine Zusage für einen Vollzeitjob,

Also eine Tätigkeit, bei der du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest. Bedeutet, dass du dann als Arbeitnehmerin pflichtversichert wirst und entsprechend deines Brutto-Einkommens Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung) zahlen musst.

Dies würde sich auch nicht ändern, wenn du weiterhin studieren würdest.

Deine Worte: Blödsinn! Du wirst pflichtversichert wenn dein regelmäßiges Entgelt mehr als die Minijobgrenzen beträgt. Es gibt da auch noch die Gleitzonenregelung. Nach deiner Meinung wäre ja jede Teilzeitkraft mit 19,9 Wochenstunden und mit Stundelohn, als Beispiel, Herr Wortumdreher, von 100,00 Euro nicht pflichtversichert.

Ich sag nur Nuhr, Herr "Versicherungsfachmann".

Außerdem hast die Pflegeversicherung vergessen.

@Akecheta

@Akecheta,

du bist ja ein richtiger Spinner.

Wenn du meine Texte jetzt ständig verbessern willst, dann bitte nicht mit solch einem Blödsinn.

Wenn ein Student eine Tätigkeit als Werksstudent aufnimmt und nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, wird er entweder in der KVdS (GKV) versichert mit einem mtl. KV-Beitrag von ca. 90 € oder er kann sich auch davon befreien lassen und kann sich in der PKV versichern.

Wenn er aber mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, wie hier beschrieben - Vollzeitjob, dann muss er entsprechend seines Einkommens Beiträge zahlen.

Mit anderen Worten du schreibst hier völligen Quatsch und solltest bei solchen Rechtsfragen einfach die Klappe halten, bzw. deine PC-Tastatur in den Müll werfen.

Mit Beginn dieses Arbeitsverhältnisses bist Du automatisch über eine GKV versichert ( Dein Einkommen dürfte kaum über der Versicherungspflichtgrenze liegen ) und die Beiträge werden einbehalten und abgeführt.

Sorry eine Nutzung des Semestertickets ohne zu studieren ist schlicht Betrug.

Wieso ist das Betrug, wenn ich doch dafür zahle? :D Soll ich das Semesterticket nun zerreißen? 

@juleschnule

Da es sich um eine vom Steuerzahler subventionierte "Fahrkarte" handelt, ist es Betrug wenn Du sie als Nichtstudent/in nutzt. Noch müsste der Semesterbeitrag erstattungsfähig sein.

@wilees

@wilees,

wie kommst du auf solch eine Idee.

Sie kann doch nebenbei weiter studieren, aber die Tätigkeit ist als Werksstudentin nicht mehr möglich.

Gruß Apolon