Für einen Monat arbeitslos melden obwohl Studium beginnt?
Hallihallo,
eigentlich steht die Frage schon da, aber hier trotzdem nochmal genauer.
Ich habe zum Ende diesen Monats also zum 31.01. mein Job gekündigt, da ich am 01.03. ein Fernstudium in Vollzeit beginne und nebenbei in der Studienzeit nur in 450€ Jobs arbeiten werde, da ich mehr Zeit fürs Studium brauche.
Den Februar hab ich bewusst frei gelassen, um hier noch einiges privates zu erledigen. Jetz ist die Frage ob ich mich für diesen einen Monat arbeitslos melden muss obwohl ich ja am 01.03. das Studium und wahrscheinlich auch den ersten Minijob anfangen werde. Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Ich werde zwar wieder die familienversicherung "anmelden" aber was ist mit dem Februar?
Danke und LG!
4 Antworten
Wenn Du Arbeitslosengeld bekommen möchtest, musst Du Dich arbeitslos melden. Aber selber gekündigt, bekommt man, glaub ich, eh nichts?
Bei Familienversicherung und Kindergeld gibt es die Überbrückungszeiten. Muss man halt neu beantragen.
Ja kannst dich arbeitslos melden.
Alleine schon, dass dort keine Lücke entsteht bei Rentenzeiten - aber ein Monat ist glaub in der Übergangszeit mit drin - aber nachfragen.
Du solltest dich arbeitslos melden, schon allein wegen der Krankenversicherung und zur Vermeidung von Fehlzeiten.
Auf jeden Fall arbeitssuchend melden und ALG1 zumindest beantragen!
So wird das Ganze als Ausfallzeit der Rentenversicherung gemeldet...das ist später für die Rentenberechnung wichtig, da zählt gg. JEDER Monat!
OB du ALG1 bekommst oder eine Sperrzeit aufgebrummt bekommst, ist dabei nebensächlich.