Frage zur Immatrikulation (Versicherungsbescheinigung)?
Guten Abend allerseits,
ich möchte zum Wintersemester 20/21 ein Studium an der Hochschule beginnen. Leider bestehen noch ein paar Unklarheiten. Es wäre lieb, wenn ihr mir eine ungefähre Hilfestellung geben oder eben anmerken könntet, wo ich die benötigten Infos am besten anfrage (da ich mir hierbei gerade auch nicht ganz sicher bin).
Und zwar ist es so, dass ich Mitte Juni meine Berufsausbildung abgeschlossen habe und nun bis einschließlich September Vollzeit arbeite. Ich habe mich entschieden, ab diesem Wintersemester (Oktober) doch Vollzeit zu studieren. Ab dem Zeitpunkt werde ich logischerweise nicht mehr (Vollzeit) arbeiten. Nun kommt das eigentliche "Problem":
Und zwar brauche ich für die Einschreibung an der Uni eine Versicherungsbescheinigung für die Hochschule. An sich würde ich diese einfach gleich anfordern, allerdings verändert sich ja mein Status mit Ende meines Berufsverhältnisses und Beginn des Studiums. Ich möchte mich zu Studienbeginn wieder über meine meine Mama versichern lassen, da ich während der Studienzeit nur bedingt arbeiten werde (Minijob). Kann ich wieder zu meiner vorherigen Familienversicherung wechseln? Wo kann ich am besten einen zugehörigen Antrag finden? Wird meine jetzige Krankenkasse dabei automatisch zum Studienbeginn gekündigt? Ich habe mich auf der Homepage meiner Versicherung umgesehen, konnte bislang aber nichts Treffendes finden. Meine Mama und ich sind übrigens bei der gleichen Krankenkasse versichert.
Kann ich die Versicherungsbescheinigung schon jetzt anfordern oder sollte ich das lieber erst tun, wenn ich bereits wieder familienversichert bin?
Falls es helfen sollte, hier noch einige Infos:
- Ich bin unter 25 Jahre alt.
- Es handelt sich um meine erste akademische Ausbildung.
- Ich wohne noch in meinem Elternhaus.
- Ich verfüge über eine Berechtigung zum Hochschulstudium.
- Ich habe Anspruch auf BaföG.
- Ich wohne in NRW und möchte auch hier studieren.
Ich hoffe ich habe alles klar formuliert. Danke schon mal im Voraus für jegliche Hilfe. :)
4 Antworten
Deine Mutter stellt den Antrag auf Familienversicherung für dich und fordert gleichzeitig eine Bescheinigung für die Einschreibung an der Uni an (das ist ein extra Formular - eine einfache Versicherungsbescheinigung reicht nicht aus).
Dein Arbeitgeber meldet dich bei deiner bisherigen Krankenkasse ab.
Dieser teilst du am besten vorher mit, dass du ab xx.xx. studierst und deshalb wieder familienversichert bist. Es gibt zwar ein Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen, so dass es keine Überschneidung geben kann, aber das erfolgt immer zeitversetzt.
Wenn es sich um dieselbe Krankenkasse handelt, ist es noch viel einfacher - nur dort anrufen, die schicken einen Antrag auf Familienversicherung und die erforderliche Bescheinigung zu.
Kann ich wieder zu meiner vorherigen Familienversicherung wechseln? Wo kann ich am besten einen zugehörigen Antrag finden? Wird meine jetzige Krankenkasse dabei automatisch zum Studienbeginn gekündigt?
Deine Mutter muß den Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen...
z.B. bei der AOK: https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/familienversicherung-6/
Bescheinigungen anfordern kannst du erst, wenn Fakten geschaffen wurden. Aktuell bist du nicht eingeschrieben, also gibt es keine Bestätigung für irgendwas.
Am besten wäre es, sich mal mit einem Vertreter der Versicherung deiner Mutter zusammenzusetzen, um das alles im Vorfeld durchzusprechen. Dann habt ihr auch die konkreten Fristen etc. bei der betroffenen Versicherung.
Aktuell bist du nicht eingeschrieben, also gibt es keine Bestätigung für irgendwas...
Fragesteller benötigt doch zuerst eine Bescheinigung der KV für die Einschreibung - andersrum funktioniert dies leider nicht - also erst einschreiben und dann KV-Bescheinigung😥!
Hallo,
da Mutter und Tochter bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, ist es einfach.
Die Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung bei der Krankenkasse telefonisch anfordern. Gleichzeitig nach dem Antrag für die Familienversicherug, den die Mutter ausfüllt, erkundigen. Familienversicherung ist ab Semesterbeginn möglich. Voraussetzung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen (ohne Bafög) unter 450 bzw. 455 Euro liegen. Angaben zum Vater sind auf dem Antrag ebenfalls erforderlich. Teilweise ist der Familienversicherungsantrag auf der Internetseite der Krankenkasse auch online verfügbar.
Wenn man (später) nicht mehr familienversichert sein kann, sofort von der Krankenkasse eine Bescheinigung zur Vorlage beim Bafög-Amt anfordern.
Gruß
RHW