Krankenversicherung zwischen Ausbildung und Studium
Hallo ihr, ich hoffe, ich kann mein Anliegen verständlich ausdrücken:
Ausgangssituation:
Vor meiner Ausbildung war ich über meine Eltern bei der Krankenkasse X familienversichert. Als ich vor 3 Jahren meine Ausbildung begonnen habe, bin ich zur Krankenkasse Y gewechselt.
Nun habe ich mich dazu entschieden, ab 01. Oktober dieses Jahres an einer Uni zu studieren (habe eine Handvoll zur Auswahl, die Bewerbungsphase hat jedoch noch nicht begonnen). Manche Universitäten verlangen zur Einschreibung oder auch schon zur Bewerbung eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Mein Ausbildungsverhältnis endet Mitte Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung. Am Tag danach, werde ich mich als arbeitslos beim Arbeitsamt melden (ein kurzzeitiger Job in dieser Überbrückungszeit ist nicht geplant, da Urlaub, Wohnungssuche, Umzug, Nebenjobsuche fürs Studium, ...). Ich bin also Mitte Juli bis 01. Oktober arbeitslos. In dieser Zeit übernimmt ja die Agentur für Arbeit meine Beiträge.
Fragen:
- Ab wann bin ich wieder familienversichert? (ab 01. Oktober oder dem ersten Tag nach Ende meines Ausbildungsverhältnisses?)
- Zu welchem Datum sollte ich daher die Mitgliedschaft in meiner derzeitigen Krankenkasse Y kündigen (Kündigungsfrist ist immer der letzte Tag das übernächsten Kalendermonats. Der Mitarbeiter am Telefon meinte, es wäre in meinem Fall dann Ende Juli. Aber bei welcher Krankenkasse wäre ich in diesem Fall dann ab 01. August versichert?)?
- Müssen meine Eltern mich wieder bei Krankenkasse X anmelden oder passiert das automatisch?
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich dann wohl auch, welche Krankenkasse mir die Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellt (...?).
Ich hoffe, ihr seht einigermaßen durch und vielleicht war auch ja der eine oder andere schon mal in dieser oder einer ähnlichen Situation. Ich wäre für euren Input wirklich sehr, sehr dankbar!
3 Antworten

Du musst gar nicht bei deiner jetzigen Krankenkasse kündigen. Ab August bist du arbeitslos und deshalb weiter bei deiner Krankenkasse versichert. Das Arbeitsamt meldet dich automatisch an.
Wie alt bist du? Wenn du noch unter 25 bist, dann ist ab dem 01.10.14 eine Familienversicherung bei der Krankenkasse deiner Eltern möglich. Du musst aber dann auch nicht bei deiner alten Krankenkasse kündigen. Das Arbeitsamt meldet dich ab und fertig. Du musst dich nur frühzeitig bei der Krankenkasse deiner Eltern melden. Die werden dann prüfen, ob eine Familienversicherung möglich ist und können dir sagen welche Unterlagen sie dafür benötigen.
Alles Gute für die Abschlussprüfung der Ausbildung und viel Erfolg beim Studium :)

Nach deiner Ausbildung , musst du dich Arbeitslos melden, dann bist du automatisch weiterversichert, Da brauchst du gar nicht kündigen bei KK. Bei Einschreibung musst du ein Schreiben der KV deiner Eltern haben, dass du dort familienversichert bist, für das Semester, die müssen dir das Ausstellen, bist du zu alt für eine Familienversicherung, ich glaub 25, musst du dich freiwillig selber versichern. Manches geht automatisch, manches nicht, ruf am besten bei den jeweiligen Kassen an, und lass dich dort beraten.

Hallo,
wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bekommt, übernimmt diese auch die Beitragszahlung an Krankenkasse Y.
Anb 1.10. steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und das Alg wird zum 30.9. eingestellt.
Die Eltern sollten frühzeitig die kostenlose Familienversicherung ab 1.10. bei der Krankenkasse X beantragen (wenn man am 1.10. noch keine 25 ist) und dort die Bescheinigung für dieEinschreibung anfordern. Wenn man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht/stehen möchte, kann man auch bereits ab Tag nach der Abschlussprüfung in die Familienversicherung wechseln. §10 SGB V
Gruß
RHW