Darf ich während der schulischen Ausbildung einen Teilzeitjob haben (Krankenkasse)?

4 Antworten

Ein Minijob ist für die Familienversicherung und für BAföG unschädlich.

Wenn du aber mehr als 450 € verdienst, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine (oder mehrere) versicherungspflichtige Beschäftigung/en.

Dann wirst du pflichtversichert als Beschäftigte und die Familienversicherung endet.

Gehst du mehr als 450€ im Monat arbeiten, dann verringert sich das BAföG entsprechend. Jeden Cent, den du dann über 450€ verdienst, wird vom BAföG abgezogen.

Auch zahlst du dann in die KV ein, so dass du nicht mehr familienversichert bist. Soweit erst mal nicht schlimm, aber wenn du den Job mal kündigst bzw wieder unter 450€ gehst, musst du unbedingt daran denken, dich wieder in die Familienversicherung zu packen (das passiert nicht automatisch) ansonsten musst du monatlich knapp 200€ Krankenkassenbeiträge zahlen!

wer bezahlt die ausbidung?

diese würde ich fragen?

vermutlich kommt dann du sollst die ganze kraft in deine ausbildung stecken?

Zum BAföG kannst du immer bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Mehr schmälert deinen Anspruch.

Wenn du mehr als einen 450 Euro Job hast, wirst du dich darüber komplett versichern müssen.

Ich denke dass dann dein schülerstatus bei der Versicherung irrelevant wird

xXSnowWhiteXx 
Fragesteller
 15.09.2021, 09:57

Und wenn man BAföG jetzt mal außen vor lässt? (Geht mir persönlich mehr um Krankenversicherung und Teilzeitjob.

Rheinflip  15.09.2021, 10:16
@xXSnowWhiteXx

Wenn du mehr als 450 Euro Verdienst, bist du krankenversicherungspflichtig