Kann man die Kieferorthopädische Behandlung frühzeitig beenden?

6 Antworten

Hallo Alina,

ich gehe davon aus, dass du eine Retentionsspange trägst und so langsam zum Ende der Behandlung kommst.

Wenn die Krankenkasse die Behandlung bezahlt, dann bezahlt sie auch für Reparatur und Verlust der Zahnspange. Aber es gibt Höchstbeträge, je nach Kasse. Danach bist du dran. Wurden bei dir schon Reparaturen und Verluste abgerechnet?

Die Retention ist ein wichtige Phase der Behandlung. Sie wird maximal für zwei Jahre von der Kasse übernommen. Bei vielen hat sich dann das Ergebnis stabilisiert, für andere ist die Retention eine lebenslange Aufgabe.

Wenn du einen Abschlussbericht vom KFO bekommen hast, dann bekommst du die 20%-Selbstbeteiligung von der Kasse erstattet. Sobald du diesen Bericht hast, ist dein Fall abgeschlossen und der KFO kann nichts mehr für dich abrechnen. Alle weiteren eventuell notwendigen Besuche wären dann dein Privatvergnügen. Deshalb sollte man die Behandlung nicht abkürzen.

In deinem speziellen Fall könntest du mal mit dem KFO reden, ob man die Behandlung nicht abkürzen könnte bzw. früher beenden könnte. Einen KFO-Wechsel so kurz vor Schluss würde ich nur im Notfall machen.

Wenn du die Retentionsspange gut getragen hast und weiter gut trägst und dein Ergebnis stabil ist, dann spricht eigentlich nichts dagegen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Alina903 
Fragesteller
 03.11.2021, 17:23

ich bin aber schon über 18 und die Behandlung habe ich unter 18 angefangen, zählt das dann auch ? Dass meine Krankenkasse die Reparatur bezahlt

karliemeinname  04.11.2021, 04:32
@Alina903

Du musst die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen haben. Dann bezahlt sie Kasse die Behandlung bis du fertig bist, also auch mit 19, 20, 21.

Nein, erst wenn der Kieferorthopäde die Bestätigung der erfolgreichen Beendigung ausstellt, bekommt man den Eigenanteil von 20% zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich glaube nicht, dass du geld zurück bekommst. Geh zu einem kiefernorthopäden in deiner nähe. Und lass dir die dinger raus nehmen. Es gibt härtefallregelungen für azubis. Frag bei deiner krankenkasse nach. Wenn da nix geht, brich die behandlung ab. Dir bleibt ja nichts anderes übrig, wenn du noch immer so hohe zuzahlungen hast. Lass dich aber beraten, wenn du die alten ganz rausmachen lässt. Die klapprigen dinger bringen kaputt ja nichts. Da schaden sie eher, als dass sie noch nutzen.

Eine zahnzusatzversicherung kommt für dich nicht in frage, oder? Du kannst ja ein paar angebote anfordern. Und achte darauf, was die alles abdeckt.

Lg antje

Alina903 
Fragesteller
 03.11.2021, 06:21

Es ist eine lose Zahnspangen die feste ist schon raus …

Soviel ich weiß, bekommt man die 20% nur nach erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder. Wenn du abbrichst, ist das Geld futsch. Aber mal ehrlich,wieviel machen denn die 20 % pro Behandlung aus? Im Normalfall reden wir da von einem kleinen bis mittleren 2stelligen Betrag.

Alina903 
Fragesteller
 03.11.2021, 06:24

Es geht darum , dass ich die Lose Zahnspange wieder bezahlen muss .. das ist kein zweistelliger Betrag und die müssen nochmal die Abdrücke machen …

turnmami  03.11.2021, 20:22

2 stelligen Betrag?

Je nach Dauer der Behandlung wird sich der Eigenanteil im 4stelligen Bereich bewegen!

Da ist es NICHT egal, ob man die Behandlung vorzeitig beendet!

sonnenperlchen  04.11.2021, 06:03
@turnmami

Niemand hier kennt die kieferorthopädische Behandlung der Fragestellerin. Es wurde gefragt,ob die Behandlung abgebrochen werden kann. Die Antworten darauf ergeben sich naturgemäß aus eigenen Erfahrungen. Ich habe für zwei verschiedene Behandlungen jeweils den Eigenanteil überwiesen, die Rechnungsbeträge bewegten sich jedesmal im mittleren zweistelligen Bereich. Am Ende der jahrelangen Behandlungen kam da natürlich einiges zusammen.

turnmami  04.11.2021, 06:39
@sonnenperlchen

Warum sprichst DU dann von einem geringen 2stelligen Betrag, wenn du die Behandlung nicht kennst? FS schreibt doch, dass sie vorher eine feste Spange hatte. Das ist mit 2 Beträgen der Zuzahlung nicht möglich...

Hallo,

die Krankenkasse erstattet die 20% Eigenanteil nur, wenn der Kieferorthopäde bestätigt, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Ggf. nach einem neuen Kieferorthopäden in der Nähe der neuen Wohnung, der Arbeitsstelle oder der Berufsschule suchen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung