Zahlt die PKV Invisalign?

6 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten, das kommt ganz auf den Tarif ab, den du abschließt. Sprich wenn du sowas vor hast, solltest du darauf achten, dass Kieferorthopädie übernommen wird und dein Eigenanteil möglichst gering ist.
Grubdsätzlich zahlen die PKVs auch Invisalign - im Gegensatz zur GKV. Evtl musst du erst einige Monate versichert sein, bevor du Leistungen im Bereich Kieferorthopädie erstattet bekommst - auch dass steht aber im Vertrag. Oder die jährlich Erstattungssumme für diese Leistungen ist beschränkt.

Insgesamt geht das aber, meine aktuelle KFO Behandlung wird auch von der PKV übernommen...

Hmmnn, die Frage ist nicht ob Kfo übernommen wird sondern ob der Versicherungsfall schon eingetreten ist.

Nein, PKVs zahlen nicht automatisch Invisalign, das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, genauso wie bei Zusatzversicherungen übrigens.

Die besondere Wartezeit für Kfo (8 Monate) greift doch beim lückenlosen Übergang von GKV zu PKV sowieso nicht.

Ab ende diesen Jahres werde ich Beamte und dadurch privat Krankenversichert.

Dies wirst du nicht automatisch.

Wenn man sich privat versichern möchte, werden Fragen zu Krankheiten, Gebrechen, Behandlungen gestellt die du beantworten musst. Dann entscheidet die Krankenversicherung ob sie dich aufnimmt. Möglicherweise mit Zuschlägen.

Sollte sie dich ablehnen auf Grund bestehender Krankheiten, kannst du einen Antrag über die sog. Beamtenöffnungsklausel (mit Zuschlag) stellen. Dies ist NEU - und u.U. nicht allen Versicherungsvertretern bekannt.

Also solltest du in deinem Fall, mit einem Beitragszuschlag oder Ausschluss rechnen.

Du hast aber auch die Möglichkeit bei deiner Krankenkasse zu bleiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dies ist NEU

Das war sie mal...vor ca. 30 Jahren...

und u.U. nicht allen Versicherungsvertretern bekannt

Das passiert in der Tat immer mal wieder.

@NamenSindSchwer

Aus deinem Kommentar entnehme ich, dass dir die neuesten Änderungen noch nicht bekannt sind.

Neu ist, dass auch Beamte bereits bei Ausbildungsbeginn über die Beamtenöffnungsklausel aufgenommen werden.

Nein, denn höchstwahrscheinlich ist doch der Leistungsfall schon eingetreten. Es muss ja, um überhaupt von der PKV übernomen zu werden, medizinisch notwendig sein, und das ist es sicherlich nicht erst wenn Du Beamter geworden bist.

Also, beim Antrag wird nach bereits geplanten Behandlungen gefragt und die werden dann ausgeschlossen, so sieht´s aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich muss ihnen ja nicht sagen, dass es geplant ist. Noch hab ich ja nicht angefangen damit

Das solltest du wohl vorab machen, denn die PKV wird für die geplante Behandlung die Kosten überhaupt nicht tragen.

Bin mir nicht sicher ob die Beihilfe das trotzdem zahlt und wenn ja wie viel. Dann kann man rechnen was sich mehr lohnt. Weißt du denn wie viel (bzw. ob überhaupt) die GKV die Kosten trägt?

50% von der Beihilfe und nichts von der PKV ist immer noch mehr als z.B. 30% von der GKV.

Kfo wird i.d.R. bei Erwachsenen nicht von der Beihilfe übernommen.

In der Zeit als Beamter auf Widerruf sind die Leistungen bei Zahn sowieso beschränkt

nein, sind sie nicht automatisch. Das kommt immer auf den Tarif an!

Die Beihilfe schränkt aber ein.

Wenn du Leistungen beim Zahnersatz meinst, bin ich bei dir.

Was man durch den richtigen Tarif der privaten Krankenversicherung auffangen kann.

Nur welches Beihilferecht unterscheidet die Leistung beim B.a.W gegenüber den B.a.P und B.a.L?

@Unterfranke:  NRW