Private Krankenversicherung kosten

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Hallo,

wenn jetzt eine gesetzliche Krankenversicherung besteht, kann man weiter in dieser Krankenkasse versichert bleiben. Der Beitrag für 3 Personen liegt dann bei 14,9% der Bruttoeinnahmen für die Kranken- und 1,025% für die Pflegeversicherung. Das Kind und ggf. weitere Kinder können ggf. bis zum 23. bzw. 25. Geburtstag kostenlos versichert bleiben ( § 10 SGB V). Der Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen liegt bei 650 Euro monatlich. Bei Teilzeitarbeit oder einer beruflichen Auszeit sind einkommensabhängige Beiträge ein großer Vorteil. Wenn man sich zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Mögliche Alternativen:

Variante 1: nur der Beamte wechselt in die PKV. Die Ehefrau bleibt in der GKV und zahlt aufgrund des PKV-Ehegatteneinkommens zwischen 156 und 343 Euro Monatsbeitrag. Für das Kind ist unter Umständen zusätzlich ein Beitrag zu zahlen (§ 10 Absatz 3 SGB V).

Variante 2: alle wechseln in die PKV.

Bei Variante 1 und 2 sollte man folgende Punkte beachten:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: weiterer Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres (Zweit-)Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte

• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt (auf eigenen Wunsch oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständige/Freiberuflerin kann man nicht mehr in die GKV zurück (wenn es keinen Ehegatten in der GKV gibt). Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich. Als Beamter oder Pensionär kann man nicht mehr in die GKV zurückkehren.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen) und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: //db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

http://www.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166...

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 1,275% zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vielleicht interessant:

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

.gutefrage.net/frage/dbk-versicherung-bei-beendigung-des-beamtenverhaeltnisses

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif (§13 Absatz 2 SGB V) wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Die Regelungen der Beihilfestellen können hierzu aber sehr unterschiedlich sein! Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen bekommen Beamte, die in der GKV versichert sind, einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die die Krankenkasse bezahlt hat. In Bremen gibt es für GKV-versicherte Beamte ebenfalls besondere Regelungen.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Verschiedene Angebote einholen, wenn Du Dir sicher bist was Du alles abdecken möchtest. Es gibt vorab Bertatungsmöglichkeiten, auch bei jeder Versicherung! "Du sollst, glücklicher Mensch, Du wirst verbeamtet! Herz was willst Du mehr!

Rechne mal so mit 250 Euro für dich.

Private hat keine kostenlose Familienversicherung. Lass die Kleine über die gesetzliche Kasse deiner Frau laufen.

kevin1905  26.01.2014, 11:07

Frau und Kind haben Beihilfeanspruch bis zu 80% aber nur in der privaten. Werden Frau und Kind gesetzlich versichert, so wird das hälftige Einkommen des Fragestellers als Bemessungsgrundlage genommen.

Das Einstiegsalter ist recht hoch und evtl. Vorerkrankungen können sich sehr nachteiligt auf den Beitrag auswirken.

Ich rate dir dringend einen Versicherungsmakler mit entsprechendem Schwerpunkt aufzusuchen und die Möglichkeiten durchrechnen zu lassen.

Hatte deine Frau evtl. noch ein mal vor eigenes Geld zu verdienen?