Beihilfe berechtigt - was bekommt mein Arbeitgeber mit?

10 Antworten

Hallo.
Ich bin auch PKV + beihilfeberechtigt.

Bei der Erstattung steht auf der Rechnung die Diagnose genauso drauf wie auf allen anderen Rechnungen auch. Natürlich darf die Beihilfestelle nichts an andere Abteilungen weitergeben.

Falls es dir um die Bewilligung geht:
Du musst deiner PKV und der Beihilfestelle sagen, dass du eine Therapie machen möchtest. Dann bekommst du Formulare, die der Therapeut ausfüllen und zurück schicken muss. Bei der Beihilfe läuft alles anonymisiert über eine Nummer. Dort gehen die Sachen zu einem externen Gutachter, der darüber entscheidet, ob und wie lange bewilligt wird.

Warum du die Therapie machst, erfährt die Beihilfestelle nicht.

Wenn du Anwärter bist, kann das natürlich eventuell auf eine Übernahme Auswirkungen haben, wegen der Diensttauglichkeit. Aber das weiß ich nicht genau - hab schon ein paar mehr Dienstjahre...
Auf jeden Fall sollte die Beihilfestelle Auskunft geben was erstattet wird.

.... was denn jetzt? Hat natürlich eventuell Auswirkungen, es wird aber nichts weitergereicht.

Wie soll dies denn gehen?

Im Normalfall gibt es eine amtsärztliche Untersuchung, bei der natürlich auch Vorerkrankungen abgefragt werden. Je nach vorgesehenem Einsatzgebiet kann die Psyche da schon ausschlaggebend sein, muss aber nicht.

@achtmal4

.... was ist bei Dir der Normalfall?

Bei uns im Rahmen der Einstellung und ggf. nach der Probezeit. Und davor wird ja wohl keiner sich so eine Behandlung zulegen.

Genauso meinte ich das auch. Schon mal überlegt, dass manch einer schon eher Hilfe benötigt und nicht jahrelang bis zum zA-Wegfall warten kann?

@achtmal4

Beim Amtsarzt war ich schon und da war alles gut (vor der Einstellung). Ich war auch noch nie wegen psychischen Problemen beim Arzt., deswegen habe ich da auch nicht gelogen ;-) Ich muss auch nicht noch mal zum Amtsarzt nach der Probezeit. Wenn der Dienstherr also nix mitbekommt ist doch alles gut. Das Problem betrifft meine Arbeit eh nicht. Krankschreiben lassen muss ich mich deswegen auch nicht.

Dann sollte das wirklich kein Problem sein.

Er bekommt mindestens mit, dass du nicht zur Arbeit erscheinst, sofern dir dein Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellt.

Ob du deinen (un)mittelbaren Vorgesetzten genauer über deinen Gesundheitszustand aufklärst, hängt von dir ab!

Auch wenn es die Vorgesetzten nichts angeht, bestehen hier Vertrauensverhältnisse. Wenn man nichts weiter zu seiner Krankheit angibt, zeigt dies, dass du deinem (un)mittelbaren Vorgesetzten nicht vertraust oder noch direkter: misstraust! Das wird früher oder später eure Zusammenarbeit belasten.

Weder der Arzt, noch PKV oder Beihilfestelle dürfen genaue Diagnosen weitergeben. Leider gibt es immer wieder „Undichtigkeiten“. (Warum wurde Uli Hoeness Fall wohl bekannt?)

Hallo makkeeeh,

nein dein Arbeitgeber erfährt weder von der Beihilfestelle, noch von deiner privaten Versicherung das du eine Therapie machst.

Diese Daten dürfen an den Arbeitgeber auch nicht weitergegeben werden.

Ich wünsche dir alles Gute für die Behandlung.

Viele Grüße

Daniela vom Barmenia-Team

nein, dein gesundheitszustand geht den arbeitsgeber nichts an solange du deine arbeit machst - deine krankenkasse darf die infos nicht weitergeben

HAllo,

die Beihilfestelle unterliegt der Schweigepflicht gegenüber deinem Dienstherrn.

Beste Grüße

Dickie59