Jobcoaching-Maßnahme und nicht hingehen?

7 Antworten

Das hast du aber nicht erst heute erfahren das du in eine Maßnahme musst und in diesen geplanten 8 Wochen eine Ausbildung anfängst, oder ? Eine normale Krankenmeldung genügt. Ich würde aber direkt nach dem Arzt bei der Sachbearbeiterin anrufen und ihr sagen das du krank bist. Du musst ihr nicht sagen was du hast, denn das geht sie nix an. Du solltest aber mal fragen wie es nach deiner Krankheit aussieht, da du am 08. Januar eine Ausbildung startest und diese 8 Wochen Maßnahme somit ja nicht voll bekommst. Sollte sie dich nun von der Maßnahme freistellen, dann soll sie dir das am besten schriftlich (gerne auch per Email) bestätigen. Generell wäre es vielleicht sogar empfehlenswert die ganze Angelegenheit per Email zu machen. Gerade wenn Sanktionen drohen könnten sollte man Schriftstücke als Beweise in der Hand halten können. Sollte sie darauf bestehen, das du diese Maßnahme nach Krankheit bis zum Ausbildungsstart machst, dann lass dich bis dahin krank schreiben.....bringt dir ja nix und kostet unnötig Geld.

Danke. So werde ich es machen. Per Mail. Hoffe halt das sie mir Alg1 zahlen für Dezember. Sind sie eigentlich verpfle, oder.....?

@hurz4

Du hast ja nicht gegen irgendwas verstoßen. Du hast dich ja nicht geweigert oder bist morgen unentschuldigt fern geblieben. Wichtig ist, das du nicht wegen einem wehen Arm zuhause bleibst, sondern so was wie Grippe, Magen-Darm, Brechreiz, Psyche etc hast. Wenn ein Arzt dich da krank schreibt dann können die nix dagegen machen......Lass dir hier keine Panik auf schwätzen.

Doofe Gegenfrage: hast du überhaupt den Jobcenter darüber informiert dass du eine Ausbildung machst? So lange ist es ja nicht mehr bis Januar und dann macht natürlich so eine Maßnahme von 8 Wochen dauert noch keinen Sinn mehr.

Nein die Agentur weiss noch nichts. Habe erst vorgestern die entgueltige Zusage erhalten.

Wen du kein geld  von da bekosmt must du auch da nicht in eine maßnahme außerdem ist das sinlos ein    jobcoching wen du  schon eine ausbildungstelle unterschrieben hast zum   8.1 da reichte s oft schon aus    den ausbildungsvertrag  vorzuzeigen!

Mir gehts halt darum das ich ganz sicher bis einen Tag vor Beginn meiner Ausbildung mein ALG1 bekomme.

Sollte eigentlich nichts dagegen sprechen..... denke ich. Wenn ich jetzt am 02.01. eine neue Stelle antreten würde, müssten sie mir ja Ende Dezember auch noch mal überweisen.

Weiß das Arbeitsamt Bescheid, dass Du im Januar eine Ausbildung beginnst?

Geh morgen in die Maßnahme. Sonst bekommst Du evt. eine Sanktion. Macht sich nicht gut vor Weihnachten.   

Nein die wissen noch nichts. Denke mir das sie dann das Geld ab morgen nicht mehr zahlen Ausbilung startet am 08.01.

@hurz4

Du wirst wohl vom Dezembergeld (das hast Du ja schon bekommen) evt. was zurückzahlen müssen - bei einer Sanktion. .

Geh morgen hin und rede mit dem "Chef" der Maßnahme. Und melde die Ausbildung schnellstens im Arbeitsamt/Jobcenter. 

@beangato

Alg1 wird doch rückwirkend bezahlt. Also steht mir eigentlich der Dezember noch zu.

@hurz4

Stimmt. Ich dachte, die Maßnahme läuft übers Jobcenter.

Sag morgen früh beim Arbeitsamt Bescheid, dass du zum Januar einen Ausbildungsplatz hast, damit wird sich die Sache erledigt haben.

Ja aber ist dann sicher das ich bis zum 07.01. noch ALg1 bekomme? Deswegen ja das Vorhabmit der Krankmeldung.

@hurz4

Normalerweise schon. Die werden dir dort schon eine Auskunft geben, wenn du nachfragst. Aber ich wüsste jetzt nicht, wieso du das Geld für Dezember nicht bekommen solltest. Es wäre unsinnig, dich noch in eine Maßnahme zu stecken, wenn du doch ab Januar einen Ausbildungsplatz hast. Die sind zwar manchmal blöd beim Arbeitsamt, aber so blöd doch hoffentlich wieder nicht.

@putzfee1

Wenn ich also ab Januar eine Ausbildung beginne darf ich bis zum 20.01. (Ende Bezugsdauer) kein ALG1 mehr beziehen? Richtig? Wenn ich das nicht melde mit der Ausbildung können die mir eine Strafe aufbrummen?

@hurz4

Ruf dort an und frage. Da sitzen die Fachleute. Auf jeden Fall musst du Bescheid sagen, dass du einen Ausbildungsplatz gefunden hast. Wenn du ungerechtfertigt Gelder beziehst, musst du sie auf jeden Fall zurückzahlen, sobald das herauskommt. Und das wird es auf jeden Fall.