aus einem Krankenhaus geflogen wegen Alkoholkonsum, gibts da Konsequenzen von der Krankenkasse?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Regel entscheidet der ambulante Psychotherapeut, ob eine Therapie durchgeführt wird. Ein Gutachter wird für die ersten 25 Stunden nur eingeschaltet, wenn der Therapeut noch wenig Erfahrung hat. Die Krankenkasse hat hier keine Entscheidungsbefugnis: Wenn der Therapeut eine Therapie für notwendig hält, ist zu Bewilligung der Krankenkasse nur ein formaler Akt.

Also spielt für eine ambulante Therapie der Rauswurf aus dem Krankenhaus formal keine Rolle. Alle anderslautenden Postings hier sind falsch.

Aber: Bei einem akuten Alkoholproblem werden nur die wenigsten Psychotherapeuten Sie als Patienten annehmen, da eine Therapie dann kaum sinnvoll ist. Zuerst sollte auf jeden Fall ein Entzug stattfinden (jedenfalls bei Alkoholabhängigkeit), dann erst eine ambulante Psychotherapie.

Hallo. Also den den du den Stern gegeben hat hat nicht ganz Recht. Gutachter entscheidet über Therapie und nur Psychologen mit wenig Erfahrung bekommen 25 Sitzungen bezahlt? Wie bescheuert ist das denn?

Man braucht keinen Gutachter. Wer soll den bestellen und bezahlen?

Man stellt bei der Kasse einen Antrag auf eine ambulante Therapie die immer gebehmigt wird und bei jedem Psychologen oder Psychotherapeut sich auf 25 Sitzungen belaufen. Ich bin seid über 30 Jahre Psychologin also keine Anfängerin mehr und mir werden nur die schwierigen Fälle auferlegt. 25 x ist eine Norm. Braucht man mehr, muss der Psychologe einen neuen Antrag stellen und dann wird auf 20 weitere Sitzungen verlängert.

Dass man dich aus dem KH entlassen hat, kann allerdings Konequenzen haben. Es kann sein, dass du einige Tage des Aufenthaltes selbst oder zum Teil tragen musst. Zudem wird dich das KH nicht wieder aufnehmen.

Stationär zum Entzug muss nicht immer unbedingt sein. Man geht in der Regel zum Psychologen und der entcheidet ob das ambulant machbar ist oder nicht. Nur dauert so ein Termin sehr lange. Neurologen können das auch.

Du kannst auch in einer Notaufnahme dich aufnehmen lassen für den Entzug. Kann dann sein, dass man dich für einige Tage wieder nach Hause schickt, da kein Bett frei ist, aber so geht es sehr schnell. Tammy

Hallo,

die Klinik teilt auch den Entlassungsgrund mit (zumindest regulär oder abgebrochen).

Bei einem erneuten Therapieantrag werden auch immer die Erfolgsaussichten beurteilt (und die Entlassungsberichte vorheriger Maßnahmen herangezogen)

Am besten bei der Krankenkasse einen Gesprächstermin machen und die Situation erläutern.

Gruß

RHW

RHW

Ob eine ambulante Therapie eine ausreichende Prognose hat entscheidet d KK nach Therapieantrag eines Psxchotherapeuten. Der Antrag erfolgt u.a. Mittels Bericht an einen Gutachter. Über die Einzelheiten deiner Krankheit hat sie keine Kenntnis. Vor Aufnahme einer ambulanten Th erapie solltest du trocken sein, da eine Behandlung nur dann sinnvoll ist.

Willst Du denn überhaupt wirklich eine Therapie? Es ist schon gut, wenn Du erkannt hast, dass Du ein Alkoholproblem hast. Hast Du auch den Mut und das Durchhaltevermögen dagegen wirklich anzugehen? Mach Dir mal ernsthaft Gedanken und versuch mal in einer Selbsthilfegruppe Rat zu finden.

das alkoholproblem ist ja nicht nur das einzige was habe an problemen. deswegen brauche ich die therapie um mit alles klar zu kommen. wenn ich diese nicht schaffe ist mein leben eigentlich im eimer, da ich sonst nicht mehr mit allem klar komme.

stehe gerade mitten im studium, das ist das einzige was mir kraft gibt.

wenn mir durch meine fehlverhalten eine therapie verwehrt wird, wird mir mein leben wieder gleichgültig schätze ich. bin ja auch 19 jahre alleine klar gekommen, da geht das irgendwie schon weiter ka