Kann ich die Krankenkasse trotz Beitragsschulden wechseln oder bleibt die Notfallversorgung bei regelmässigem Eingang bestehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Kassenwechsel ist zwar möglich, aber das Leistungsruhen wird von der bisherigen KK an die neue KK weitergegeben. Auch wenn Deine jetzigen Beiträge bezahlt werden, solange Du Beitragsschulden hast, hast Du nur auf Notfallversorgung Anspruch.

die alte Kasse ist bei einem Kassenwechsel dazu verpflichtet der neuen Kasse mitzuteilen, dass Beitragsschulden bestehen. die neue Kasse muss den ruhenden Leistungsanspruch auch weiterhin fortsetzen.

wenn du seit zwei Jahren bereits wieder beschäftigt bist, weshalb hast du dich bisher nicht um eine Ratenzahlung bemüht? denn wenn du eine Ratenzahlung vereinbarst, diese immer pünktlich und bis zum Ende korrekt bedienst, wird bereits mit Beginn der Ratenzahlung der ruhende Leistungsanspruch beendet.

du hättest also längst wieder vollen Anspruch, wenn du dich darüber mit der TK auseinandergesetzt hättest. aber es ist noch nicht zu spät. nimm mit der TK Kontakt auf und vereinbare die Ratenzahlung. beachte dabei aber, dass die monatliche Ratenhöhe in Relation zur Forderung stehen muss. auf eine Rate von 50 Euro bei Schulden von 5000 Euro geht keine Kasse ein.

So lange du den Beitragsrückstand nicht behoben hast, wird dich eine andere Kasse gar nicht nehmen.

Du brauchst ja die Freigabe der jetzigen Kasse. Diese erteilt sie natürlich nicht

Das ist falsch. Ein Kassenwechsel ist möglich. Keine gesetzliche KK darf ihn ablehnen. Aber das Leistungsruhen wird an die neue KK weitergegeben.

Egal wie du es änderst, die Notfallversorgung bleibt solange bestehen, bis du die Rückstände bezahlt hast.