Nach Ausbildungsabbruch die Krankenkasse nicht gewechselt muss ich für die Kosten aufkommen?

2 Antworten

Das ist kein Problem.

Die Familienversicherung kann auch rückwirkend begründet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen bzw. vorlagen. Du musst unter 23 Jahre alt und deine Elternteil gesetzlich versichert sein. Der Minijob ist unschädlich.

Selbst wenn du schon Beiträge gezahlt hättest, würdest du diese erstattet bekommen, denn § 10 SGB V - Familienversicherung - ist vorrangig vor § 188 (4) SGB V - obligatorische Anschlussversicherung.

Deine Eltern sollten ganz schnell einen Antrag stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, Familienversicherung ist vorrangig vor freiwilliger Mitglieschaft. Du kannst rückwirkend einen Antrag stellen musst aber ggf. deine Einkommenssituation darlegen.

Du bist nach wie vor U23?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung