Darf ein zufällig anwesender Chirurgie an einer Unfallstelle alle Medikamente geben wenn der Notarzt eine Panne hat und nur der Rettungswagen da ist?

7 Antworten

Jeder ist zur ersten Hilfe verpflichtet ...

Ja, darf er.

Er muss sich nur irgendwie mit dem Rettungsdienst einigen. Weisungsbefugt ist er nämlich nicht.

Jeder Arzt darf das.

Theoretisch selbstverständlich ja, ein Chirurg ist ein Arzt und demnach darf er alle ärztlichen Maßnahmen ergreifen. Die Notfallmedizin ist aber ein eigenes Fachgebiet, nicht umsonst muss der Notarzt eine zusätzliche Qualifikation haben, um als Notarzt tätig sein zu dürfen. Es gibt aber auch Chirurgen die als Notärzte tätig sind, Notärzte sind Ärzte aus verschiedenen medizinischen Fachgebieten. Der normale Chirurg dürfe aber mit manchen im Rahmen einer Notfallversorgung anfallenden ärztlichen Tätigkeiten Schwierigkeiten haben. Auch die Rettungswagenbesetzung darf aber bei vorliegen gewisser rechtlicher Voraussetzung bestimmte lebensrettende ärztliche Maßnahmen durchführen, ohne das ein Arzt anwesend ist. 2014 hat man gerade ein neues Berufsbild im Rettungsdienst eingeführt, den Notfallsanitäter, dieser hat genau hierbei mehr Kompetenzen. 

Als Arzt hat auch ein Chirurg das Recht und die Pflicht, Patienten zu helfen (ja, auch Chirurgen sind Ärzte, auch wenn es mir als Anästhesist schwerfällt, das zuzugeben ... Insider-Witz. Never mind.). Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit kann er dabei alles tun, was er für medizinisch angemessen hält. Also auch Medikamente geben.

Das einzige Problem ist eher ein organisatorisches. Ein Arzt (egal, ob Notarzt oder "nur" zufällig anwesender Chirurg) ist dem Rettungsdienstpersonal medizinisch weisungsberechtigt. Wenn der Arzt sagt, dass der Patient jetzt eine Infusion bekommt, dann kann der Rettungsdienst anderer Meinung sein, aber medizinisch entscheidet nun mal ein Arzt. Aber: Der Arzt, der nicht zum Rettungsdienst gehört, darf nicht über die Ausrüstung des Rettungsdienstes entscheiden, da ihm dieses nicht gehört. Er kann also die Besatzung des Rettungswagens bitten, ihm die Sachen zur Verfügung zu stellen, die er benötigt, diese könnte ihm das aber auch verweigern. Was das dann später vor Gericht für eine Konsequenz hätte, steht wieder auf einem anderen Blatt, aber prinzipiell wäre es so.