Darf ein Lehrer einen Arzt seines Schülers anrufen?

15 Antworten

Darf ein Lehrer einen Arzt seines Schülers anrufen?

Ja. 

Und darf der Arzt Auskunft geben?

Nur darüber, ob und von wann bis wann der Schüler in der Praxis war. Und auch dieses nur, wenn ein Zusammenhang mit schulischen Belangen besteht (Bestätigung, dass die Fehlzeit tatsächlich dem Arztbesuch diente). Es darf auch kommuniziert werden, ob und was für ein Attest ausgestellt wurde. Über die Erkrankung und die Behandlung darf wegen der Schweigepflicht selbstverständlich keine Auskunft gegeben werden.

Darf ein Lehrer einen Arzt seines Schülers anrufen?

Ja, das darf der Lehrer. Es gibt dagegen kein Gesetz. Bezüglich der Ärzte hat man freie Wahl...

Und darf der Arzt Auskunft geben?

Nein, natürlich nicht. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und wird in diesem Fall dem Lehrer keine Auskunft über den Gesundheitszustand des Schülers geben.

Das kommt darauf an. Erstmal natürlich ganz klar nein!

Der Arzt hat Schweigepflicht und darf keine Auskunft geben.

Was anderes ist es aber, wenn Du ein Attest abgegeben hast und der Lehrer hat Zweifel an der Echtheit. Dann kann er sich das durchaus vom Arzt bestätigen lassen, ob das Attest echt ist.

Bei einem echten Attest bekommt er ja keine Information, die der Arzt nicht vorher eh schon gegeben hat.

Bei einem gefälschten Attest sagt er ja gar nichts über Dich, sondern bestreitet ja nur eine Falsch-Information.

Das muß der Lehrer sogar !  Bei einem Asthmatiker z.B. der das Medikament nicht dabei hat , muß sofort etwas unternommen werden .

Hier geht es sicher um einen Gesundheitsganoven , der die Schulleitung und die Lehrer verarscht .

Das muß der Lehrer sogar !  Bei einem Asthmatiker z.B. der das Medikament nicht dabei hat , muß sofort etwas unternommen werden

Aber doch bitte nicht durch Nachfrage beim behandelnden Arzt, sondern durch sofortiges Herbeirufen von Rettungswagen und/oder Notarzt!

Darüber darf der Arzt keine Auskunft erteilen solange ihn der Schüler nicht von der Schweigepflicht gegenüber dem Lehrer entbindet.

der Lehrer darf überall anrufen, nur darf der Doc keine Auskunft erteilen - Datenschutz und Schweigepflicht

Das stimmt nicht ganz.

Der Arzt darf sehr wohl nicht Echtheit eines Attestes bestätigen.

Wenn der Lehrer anruft und sagt, dass Herr / Frau X ein Attest des Arztes vorgelegt hätte, auf dem eine AU vom Tag Y bis Tag Z bescheinigt sei, er aber Zweifel an der Echtheit des Attestes habe, dann darf der Arzt das bestätigen.

Sollten Daten des Attests manipuliert worden sein, oder gar das gesamte Attest gefälscht sein, droht dem Schüler eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

Weitere Angaben darf der Arzt aber nicht machen.

@Maxxismo

das sind Tatsachen, das darf der Arzt gerne bestätigen, mehr aber nicht