Darf ein Arzt theoretisch beim Arbeitgeber anrufen? Und wie sieht das in der Praxis aus?

8 Antworten

Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht, gibt er anderen Leuten Auskunft über deine Zustand oder dein Arztbesuch ohne deine Erlaubnis macht er sich strafbar

Natürlich darf er den AG anrufen. Nur anrufen ist nicht verboten. Auskunft über deine „Krankheit“ darf er nur mit deiner Erlaubnis geben.

Darf er. Warum auch nicht? Praktisch kommt es selten vor. Nur in Notfällen eigentlich.

Vielleicht ist die Frage rein formal etwas zu ungenau gestellt. Ein Arzt darf, wie jeder Mensch, natürlich jede beliebige Telefonnummer wählen und mit dem Teilnehmer am anderen Ende sprechen.

Gemeint ist vermutlich, ob ein Arzt, der einen Arbeitnehmer als Patienten hat, dessen Arbeitgeber ohne Einverständnis des Arbeitnehmers über Sachverhalte informieren darf, die die Behandlung des Patienten oder seinen Gesundheitszustand betreffen.

Eine derartige Verletzung der Schweigepflicht ist natürlich nicht statthaft.

Der Arzt stellt lediglich auf Wunsch seines Patienten ein Attest aus, das der Patient dann bei seinem Arbeitgeber vorlegen kann, z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ich denke auf keinen Fall darf er das! Sonst verstößt er gegen die ärztliche Schweigepflicht.