Brustverkleinerung - Übernahme von der KK?

9 Antworten

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Brustverkleinerung nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Unter medizinisch notwendig versteht man, dass ohne die OP schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu erwarten sind oder selbige bereits bestehen, die durch keine andere Maßnahme zu beseitigen sind. Psychologische Probleme zählen übrigens nicht dazu.

Anerkannt sind bei Brustverkleinerungen nur Rückenschäden. Insofern wäre Dein erster Schritt nicht zur Kankenkasse und auch nicht zum Psychologen, sondern zum Orthopäden. Wenn dieser bestätigen kann, dass Deine (eventuell vorhandenen) Rückenschmerzen nicht durch bereits versuchten Rehasport bzw. Krankengymnastik zu beseitigen sind, kann man den nächsten Schritt Richtung Brust-OP wagen.

Ich würde Dir vorschlagen, Dich beim örtlichen Brustzentrum vorzustellen. Die behandeln zwar meist Brustkrebsangelegenheiten, haben aber immer einen plastischen Chirurgen in Partnerschaft, mit dem sie zusammenarbeiten und der auch auf Kassenabrechnung arbeitet. Das Brustzentrum wird Dir eine Überweisung zum plastischen Chirurgen ausstellen, bei dem Du Dich dann vorstellst und beraten lässt.

Wenn auch der Dir bestätigen kann, dass aus seiner Sicht eine Brustverkleinerung medizinisch notwendig ist, erst dann kannst Du Dich mit einem Antrag auf Kostenübernahme an die KK wenden. Diese wird Deinen Antrag an den MDK weitergeben.

Der MDK besteht aus unabhängigen Ärzten, die beurteilen können, ob es tatsächlich medizinisch notwendig ist und der KK, die ja keine medizinischen Fachleute hat, eine Empfehlung bezüglich Kostenübernahme geben werden.

Der MDK wird dazu von Deinem Orthopäden und dem plastischen Chirurgen Berichte anfordern, dass es aus deren Sicht medizinisch notwendig sei. Auch ist es üblich, eine Bilddokumentation, also Fotos Deiner Brüste, an den MDK zu geben.

Hat dann die KK die Empfehlung des MDK erhalten, dass es sich hier bei Dir um eine medizinisch notwendige OP handelt, wird die KK vom plastischen Chirurgen einen Kostenvoranschlag einholen. Erst dann könnte es von der KK her ein Okay zur Kostenübernahme geben.

Bedenke aber bitte, dass bei einer Brustverkleinerung lebenslang sichtbare Narben vertikal von Brustumschlagsfalte zur Brustwarze bleiben. Die kommen vom sogenannten T-Schnitt, der bei einer Brustverkleinerung unumgänglich ist.

Auch rings um die Brustwarze wirst Du eine ringförmige Narbe haben, denn selbige wird komplett ausgeschnitten und nach Zusammensetzung der verkleinerten Brust wieder mittig eingepuzzelt. Sie könnte dabei sogar verlorengehen, sofern bei einer Wundheilungsstörung ein Wiederanwachsen verhindert wird.

Nach der OP wirst Du ca 8 Wochen lang einen Kompressions-BH tag und nacht tragen müssen, das ist ein recht unerotischer Panzer, der Deine Brüste in die richtige Form quetschen, während sie heilen. Erschütternder Sport, Sauna und Schwimmen sind für ca. ein halbes Jahr tabu. Dass das Ganze eine ziemlich schmerzhafte Angelegenheit über Wochen ist, brauche ich nicht zu erwähnen, dies wird Dir wohl bewusst sein.

Ein langer unbequemer Weg, den Du da vor Dir hast. Wenn Du es wirklich willst, wünsche ich Dir dabei viel Kraft und Erfolg!

Du solltest dich damit mal an deinen Hausarzt wenden. Gerade wenn du schon Rückenprobleme kriegst, sollte es möglich sein, dass ein Teil oder sogar der ganze Eingriff von der Krankenkasse übernommen wird.

Grüss Dich!

Ja, das gibt es. Habe im Freundeskreis eine Bekannte, die mehrfach massive Probleme mit dem Rücken hatte. Der Traum aller Männer wurde für die Frau der Alptraum schlechthin.

Mit der Kostenübernhme ist es aber nur etwas durch einen "Trick" geworden. Schreibe mich mal an, den Tip werde ich nicht öffentlich verraten. Sorry.

Wenn du Schmerzen hast, geh zum Arzt. Wenn er dir bescheinigt, dass eine Brustverkleinerung einen therapeutischen Erfolg dagegen verspricht, wird die Krankenkasse die Kosten (vielleicht sogar ganz) übernehmen.

Du mußt eine Bescheinigung des Arztes vorlegen, daß du durch die großen Brüste erhebliche gesundheitliche Schäden hast. Ob die Bescheinigung von einem Arzt ausreicht, weiß ich allerdings nicht.

Am besten erkundigst du dich genauer bei deiner KK.