AOK einen Fehler gemacht kann meine Mutter dafür in den Knast kommen, was kann man machen?
Meine Mutter hatte ein Gewerbe angemeldet, sie wollte es jedoch seit längerem abmelden, da es über meinen Bruder geht sprich er sich drum kümmert, wollte er sich drum kümmern, sprich sie ist „beruflich nicht mehr tätig“ bzw. selbstständig.
Jedenfalls ist sie bei der Krankenkasse über meinen Vater versichert und letztens hat mein Vater einen Fragebogen erhalten, wo drinnen stand ob meine mutter beruflich tätig ist.
Mein Vater dachte meine Mutter betreibt kein Gewerbe mehr und hat halt geschrieben dass sie arbeitslos ist, obwohl meine Mutter beim Staat noch als berufstätig eingetragen ist.
Mein Vater hat den Brief längst abgeschickt.
Das Problem ist, im Brief steht jetzt dass sie nicht arbeitet aber beim Staat gilt sie als Gewerbe betreibende... denken die das ist dann Betrug?? Was sollen wir machen, den Brief kriegen wir auch nicht mehr zurück jetzt. Habe so Angst dass meine Mutter dafür in den Knast kommt, weil die denken dass sie betrügt. Das Problem ist, meine Mutter spricht kein perfektes deutsch, weil sie Französin ist und das selbst nicht klären könnte. Deshalb frage ich hier mal. Ich bitte um Hilfe und Aufklärung. Mache mir Sorgen :(
2 Antworten
AOK einen Fehler gemacht
Nein.
kann meine Mutter dafür in den Knast kommen,
Nein.
was kann man machen?
Den Sachverhalt richtigstellen.
Meine Mutter hatte ein Gewerbe angemeldet, sie wollte es jedoch seit längerem abmelden, da es über meinen Bruder geht
Das ist schlicht gewerberechtlich unzulässig. Es muss zwingend abgemeldet werden; rückwirkend ist das nicht möglich. Der Sohn hat eine eigene Gewerbeanmeldung abzugeben; wenn er dies zu spät getan hat, liegt eine bußgeldbewehrte OWI vor.
sprich er sich drum kümmert, wollte er sich drum kümmern, sprich sie ist „beruflich nicht mehr tätig“ bzw. selbstständig.
Dann ist das unverzüglich richtigzustellen durch entsprechende Abmeldung. Das kann man in vielen Kommunen mittlerweile sogar online. Solange dies nicht erfolgt ist und der Bruder unter dieser Gewerbeeintragung Geschäfte abwickelt, macht sich die Mutter haftbar, und und zwar unbegrenzt.
Jedenfalls ist sie bei der Krankenkasse über meinen Vater versichert und letztens hat mein Vater einen Fragebogen erhalten, wo drinnen stand ob meine mutter beruflich tätig ist.
Das ist evtl. der Fragebogen zur Feststellung der beitragsfreien FamV. Auch als Selbstständige kann sie in der FamV bleben, sofern die Einkünfte unterhalb der Schwelle von WIMRE € 410.--/mtl. bleiben. Das ist der KK aber bei Selbstständigen regelmäßig duch Vorlage es EStE-Bescheides nachzuweisen. Und genau darum geht es hier wohl.
Das Problem ist, im Brief steht jetzt dass sie nicht arbeitet aber beim Staat gilt sie als Gewerbe betreibende... denken die das ist dann Betrug?
Nein, aber es könnte sein, dass für die Jahre, in denen die Einkünfte aus dem Gewerbe über der entsprechenden Schwelle lagen, KK-Beiträge nachzuzahlen sind. Leistungen nach ALG1 oder ALG2 wurden hier ja vermutlich nicht bezogen, insofern liegt auch kein Sozialbetrug vor.
Nein. Alles gut.