Ws zählt als Notfallversorgung bei der AOK für ruhende Krankenversicherung?

4 Antworten

Hallo,

dir Formulierung im Gesetz lautet so:

ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden.

Ob das zutrifft, kann nur der Arzt beurteilen. Am besten bei der Krankenkasse den Vordruck für aktute Erkrankungen besorgen und dann den Arzt entscheiden lassen.

Wenn man Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, entfällt das Ruhen der Leistungen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja!

Es handelt sich um eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung.

Es werden auch notwendige Operationen übernommen und die Behandlung bei akuten Schmerzzuständen.

Bei einem ruhenden Leistungsanspruch nach § 16 Abs. (3b) SGB V (wegen Beitragsrückstand) werden Notfallversorgungen generell übernommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei akuten Sachen werden die Kosten übernommen.

Bin keine Spezialistin aber wenn etwas schon länger anhält ist das ja vielleicht nicht mehr akut bzw. ein Notfall.

Der Arzt kann einfach eine Privatrechnung erstellen.